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Bundesgericht: Krankenversicherung im Ausland

Ein neues Bundesgerichtsurteil beleuchtet die Frage, unter welchen Voraussetzungen die obligatorische Krankenversicherung für Auslandbehandlungen zahlt.

Clemens Furrer

Notaufnahme Stadtspital Triemli Zürich
Notaufnahme in einem Spital: Gemäss KVG und KVV liegt ein Notfall nur dann vor, wenn die Behandlung im Ausland aus medizinischen Gründen unaufschiebbar und eine Rückkehr in die Schweiz nicht möglich oder nicht angemessen ist. KEYSTONE/Walter Bieri

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Das Bundesgericht hat in einem neuen Urteil über den Fall einer damals 80-Jährigen befunden, die, noch auf das Resultat einer in der Schweiz durchgeführten Biopsie wartend, in ihr jährliches Winterdomizil nach Florida verreist war. Der Onkologe übermittelte die Resultate in die USA und riet zu einer Immunisierungstherapie. Die Patientin begann nach Einholung einer Zweitmeinung die Immuntherapie in einem Institut in Florida. Dazwischen nahm sie an einer zweiwöchigen Karibik-Kreuzfahrt teil, wobei sie mehrmals auf dem Schiff und einmal in einem karibischen Spital ärztlich behandelt werden musste. Zurück in Florida erfolgte eine weitere Immunisierungsbehandlung. Aufgrund des sich rasch verschlechternden Gesundheitszustandes wurde sie Ende Januar in Florida hospitalisiert und am 2. Februar in ihr Feriendomizil entlassen, wo sie einen Tag später verstarb.

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