Pensionskassenreform: Wer sind die Gewinner und wer die Verlierer?
Offizielle Berechnungen zeigen: Mit der Reform der beruflichen Vorsorge, ΓΌber die im September abgestimmt wird, kann die Rente steigen oder fallen. Doch nicht alle Personen sind von der BVG-Reform betroffen.
Reto Zanettin
Manche, aber nicht alle profitieren von der Reform der beruflichen Vorsorge.Comugnero Silvana - stock.adobe.com
Zweieinhalb Jahre hat das Bundesparlament an der Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) gearbeitet, im September folgt nun die Abstimmung. Das Paket ist reich befrachtet: Der Umwandlungssatz soll sinken, der versicherte Lohn steigen. Zudem sollen die SparbeitrΓ€ge ΓΌber die verschiedenen Altersklassen hinweg geglΓ€ttet werden. FΓΌr bestimmte Personen gibt es RentenzuschlΓ€ge.
Mit Rentensenkung konfrontiert
Die Mixtur soll die zweite SΓ€ule der Altersvorsorge stΓ€rken und besonders Personen mit tiefem Einkommen besser absichern. Doch die Pensionskassenreform gefΓ€llt nicht allen. Β«Mehr bezahlen, weniger RenteΒ», tΓΆnt es von den Linksparteien, die das Referendum ergriffen und so die Abstimmung vom September erwirkt haben. Viele Menschen wΓΌrden mit einer Rentensenkung konfrontiert, die Rechnung gehe nicht auf, heisst es.
Nicht allgemeingΓΌltig vornehmen
Eine Prognose, wie sich die Pensionskassenreform genau auswirkt, lΓ€sst sich jedoch nicht allgemeingΓΌltig vornehmen. Denn der Effekt hΓ€ngt insbesondere vom Verlauf des Erwerbslebens, vom Alter beim Inkrafttreten der Reform und vom Einkommen ab.
Dennoch gibt es schematische Modellrechnungen und Versuche, die Reform fassbarer zu machen. Einen solchen Versuch hat das Beratungsunternehmen PricewaterhouseCoopers (PWC) unternommen.
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In jΓ€hrliche Rente gegossen
Unter anderem hat sich PWC mit dem Prozentsatz befasst, ΓΌber den das Alterskapital in eine jΓ€hrliche Rente gegossen wird - dem Umwandlungssatz also. Er betrΓ€gt zurzeit 6,8 Prozent und soll durch die BVG-Reform auf 6,0 Prozent gesenkt werden. Ein Altersguthaben von 100'000 Franken ergibt neu eine Rente von 6000 Franken pro Jahr - nicht mehr 6'800 Franken pro Jahr.
LΓ€ngst nicht alle betroffen
Von dieser Anpassung sind laut dem Beratungsunternehmen aber lΓ€ngt nicht alle Versicherten der zweiten SΓ€ule betroffen, sondern nur 14 Prozent. Das seien jene Personen, die lediglich gemΓ€ss BVG-Minimum versichert sind. FΓΌr alle anderen gilt schon heute ein tieferer Umwandlungssatz, nach Berechnungen von PWC liegt der Median bei 5,3 Prozent.
Gerechnet hat auch das Bundesamt fΓΌr Sozialversicherungen (BSV). Die Resultate zeigen: Durch die Reform sind sowohl tiefere als auch hΓΆhere Renten als heute mΓΆglich.
Ein 45-JΓ€hriger kann 41 Prozent gewinnen oder 14 Prozent verlieren
Besser weg kommt beispielsweise ein 45-JΓ€hriger mit einem Jahreslohn von 40'000 Franken. Nach aktueller Regelung bringt er es auf eine Monatsrente von 412 Franken. Mit der Reform betrΓ€gt seine Rente 581 Franken pro Monat - sie steigt also um 41 Prozent. Grund fΓΌr diesen Zuwachs sind hΓΆhere BeitrΓ€ge wΓ€hrend des Erwerbslebens.
Anders sieht es aus, wenn die 45-jΓ€hrige Person nicht 40'000, sondern 88'200 Franken und damit den oberen Grenzlohn des BVG-Obligatoriums verdient. Unter der heutigen Regelung fliesst ihr eine Monatsrente von 1802 Franken zu. Kommt die BVG-Reform zustande, fΓ€llt die Rente um 14,3 Prozent auf 1544 Franken. Der Grund: Der Versicherte und sein Arbeitgeber zahlen tiefere BeitrΓ€ge.
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Wirkung des tieferen Umwandlungssatzes
Allerdings kΓΆnnen auch hΓΆhere BeitrΓ€ge zu tieferen Renten fΓΌhren. So zum Beispiel, wenn die 45-jΓ€hrige Person pro Jahr 70'000 Franken verdient. Hierzu weist die Modellrechnung des BSV ein Minus von 7,6 Prozent aus, die Rente sinkt von 1277 Franken auf 1180 Franken pro Monat, sollte die BVG-Revision durchkommen. Die rentensenkende Wirkung des tieferen Umwandlungssatzes wird durch die ebenfalls geplanten Ausgleichsmassnahmen nicht kompensiert.Insgesamt fΓΆrdert die BSV-Modellkalkulation folgende Effekte zutage:
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Die Berechnungen bieten einen Anhaltspunkt, sie kΓΆnnen aber nicht fΓΌr bare MΓΌnze genommen werden. Denn ihnen liegen rigide Annahmen zugrunde - zum Beispiel, dass die Menschen stets gleich viel verdienen, weder KarrieresprΓΌnge machen noch BrΓΌche in der Erwerbsbiografie erfahren. Und das sie immer nur in einem BVG-Minimalplan versichert sind.
Umwandlungssatz, Ausgleichsmassnahmen und BeitragssΓ€tze: Der Werkzeugkasten der BVG-Reform
Das BVG-Paket gleicht einem Werkzeugkasten, der neben der Senkung des Umwandlungssatzes noch einiges mehr enthΓ€lt. Unter anderem werden mit der Reform die BetragssΓ€tze angepasst und ΓΌber die Altersklassen hinweg geglΓ€ttet. Beispielsweise sollen die AnsΓ€tze fΓΌr 25- bis 34-JΓ€hrige von sieben auf neun Prozent erhΓΆht werden. Bei den 55- bis 65-JΓ€hrigen sollen sie von 18 auf 14 Prozent fallen. Damit dΓΌrfte die WeiterbeschΓ€ftigung von Γ€lteren Mitarbeitenden attraktiver werden.
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Zur Tool-Box der BVG-Reform gehΓΆren auch Massnahmen, welche die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent aufwiegen sollen. Vorgesehen ist zunΓ€chst, dass die versicherte Lohn steigt. Neu betrΓ€gt er 80 Prozent des Grundlohns - bisher wurde ein fixer Betrag von 25'725 Franken abgezogen.Diese Anpassung wirkt sich vor allem bei den tiefen Einkommen aus (Angaben in CHF):
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HΓΆhere versicherte LΓΆhne bedeuten hΓΆhere BeitrΓ€ge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber - und damit meist auch hΓΆhere Renten. Das BSV schΓ€tzt ausserdem, dass die Summe aller Einzahlungen pro Jahr um 1,4 Milliarden Franken wΓ€chst.
Als weitere Ausgleichsmassnahme sind RentenzuschlΓ€ge vorgesehen. Sie sind gedacht fΓΌr Menschen, die bald nach der Umsetzung der Reform pensioniert werden. Bei ihnen kΓΆnnen die hΓΆheren Altersguthaben den tieferen Umwandlungssatz nicht ausgleichen. Darum erhalten sie einen Zustupf von bis zu 200 Franken pro Monat.
Dieser Beitrag erschien erstmals am 14. Juli 2024 in cash.ch.