Der Entscheid wurde mit 10 zu 6 Stimmen gefasst, wie es in einer Mitteilung der BVG-Kommission heisst. Verschiedene Kriterien hätten für einen stabilen Satz oder eine leichte Anhebung gesprochen. Die gegenwärtige Situation sei aber mit grossen Unsicherheiten behaftet. Über die Festsetzung des Mindestzinssatzes entscheidet der Bundesrat.
Laut dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund verkennt die Kommission die Kernfunktion des Mindestzinses. Die hohen Anlagengewinne der Pensionskassen würden nicht bei den Versicherten ankommen, schreibt der SGB. Der Mindestzins falle viel zu tief aus, um seine Benchmark-Funktion zu erfüllen, was dazu führe, dass der gesetzliche Schutz der Versicherten zunehmend an Bedeutung verliere.