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BVG

Vorsorge-Mindestzinssatz soll 2025 bei 1,25 Prozent bleiben

Die BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat, dass Vorsorgeguthaben der beruflichen Vorsorge weiter zu mindestens 1,25 Prozent verzinst werden.

Vorsorge - Pensionskasse - BVG
Für den Gewerkschaftsbund fällt die Verzinsung der Vorsorgeguthaben viel zu tief aus. Adobe Stock

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Der Entscheid wurde mit 10 zu 6 Stimmen gefasst, wie es in einer Mitteilung der BVG-Kommission heisst. Verschiedene Kriterien hätten für einen stabilen Satz oder eine leichte Anhebung gesprochen. Die gegenwärtige Situation sei aber mit grossen Unsicherheiten behaftet. Über die Festsetzung des Mindestzinssatzes entscheidet der Bundesrat.
Laut dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund verkennt die Kommission die Kernfunktion des Mindestzinses. Die hohen Anlagengewinne der Pensionskassen würden nicht bei den Versicherten ankommen, schreibt der SGB. Der Mindestzins falle viel zu tief aus, um seine Benchmark-Funktion zu erfüllen, was dazu führe, dass der gesetzliche Schutz der Versicherten zunehmend an Bedeutung verliere.

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