Die bevorstehende Pensionierung lΓΆst nicht bei allen Menschen die gleichen GefΓΌhle aus. Vielen ist die Arbeit reines VergnΓΌgen, andere tun sich schwer im Beruf. Je nach der persΓΆnlichen Befindlichkeit mΓΆchte man erst spΓ€ter in den dritten Lebensabschnitt starten oder sehnt den Ruhestand geradezu herbei. Klar ist: Wir werden immer Γ€lter. Das heisst auch, Schweizerinnen und Schweizer verbringen bereits mehr als ein Viertel des Lebens im Ruhestand, und dies mit steigender Tendenz.
Um das VerhΓ€ltnis zwischen den Arbeitsjahren zu den immer mehr werdenden Ruhestandsjahren anzugleichen, erfolgt die Pensionierung immer hΓ€ufiger stufenweise. GemΓ€ss einer Studie der Swiss Life Schweiz kann sich die HΓ€lfte der befragten 55- bis 70-JΓ€hrigen durchaus vorstellen, nach dem ordentlichen Pensionierungsalter weiterzuarbeiten, oder sie tun dies bereits. FΓΌr Studienautor Andreas Christen findet der Austritt aus dem Arbeitsmarkt heute spΓ€ter statt als noch vor 15 Jahren: Β«Der Zeitpunkt des AltersrΓΌcktritts wird hΓ€ufig selbst bestimmt und den individuellen PrΓ€ferenzen entsprechend gewΓ€hlt.Β»
SelbststΓ€ndigerwerbende kΓΆnnen dies meist einfacher realisieren als Angestellte. Zwar setzt die Wirtschaft heute vermehrt auf flexible Modelle, die nebst der vorzeitigen Pensionierung auch den gestaffelten oder spΓ€teren Γbertritt in den Ruhestand vorsehen. Dabei sind es vor allem grΓΆssere Unternehmen und ΓΆffentliche Verwaltungen, die sich spezifisch um die Γ€lteren Mitarbeitenden kΓΌmmern. Oft haben die flexiblen Pensionierungsmodelle jedoch Experimentiercharakter oder werden nach einem Pilotversuch wieder abgebrochen.
Herausforderungen fΓΌr Arbeitnehmer
Die demografischen VerΓ€nderungen haben einen nachhaltigen Einfluss auf die Gesellschaft. WΓ€hrend sich die Γ€lteren BevΓΆlkerungsgruppen vergrΓΆssern, schwindet der Nachwuchs aufgrund der niedrigeren Geburtenrate. Um das berufliche Know-how der bisherigen ArbeitskrΓ€fte mΓΆglichst lange im Unternehmen zu halten, sind neue BeschΓ€ftigungsformen notwendig. Dazu gehΓΆren Jobsharing-Modelle zwischen Jung und Alt sowie eine sogenannte Regenbogenkarriere, mit weniger Verantwortung und Lohn im hΓΆheren Alter.
In der heutigen Wirtschaftswelt, die mitten im digitalen Wandel steht, stellt das die Arbeitnehmer vor erhebliche Herausforderungen. Immerhin haben gewichtige Unternehmen in den letzten Jahren zahlreiche WahlmΓΆglichkeiten fΓΌr eine individuelle Pensionierung geschaffen. Dazu gehΓΆren etwa Migros, Coop, Novartis, Swisscom, UBS, Axa, Swiss Life oder der Staatsbetrieb SBB, die es ihren Mitarbeitenden erlauben, den Γbergang in den dritten Lebensabschnitt flexibler zu gestalten.
Steuern sparen und die Rente aufbessern
Auch der Sozialversicherungsbereich hat sich dem neuen Trend angepasst. In der beruflichen Vorsorge gab es regulatorische Γnderungen, um frΓΌher oder auch spΓ€ter in den Ruhestand zu wechseln. Zudem kΓΆnnen die Vorsorgeeinrichtungen ihren Versicherten eine gestaffelte Teilpensionierung zwischen dem 58. und dem 70. Altersjahr gewΓ€hren. Allerdings nutzen lΓ€ngst nicht alle Pensionskassen diese neuen MΓΆglichkeiten in ihren Reglementen aus.
Der Arbeitnehmer sollte die Entscheidungen zur Altersplanung innerhalb des DreisΓ€ulensystems mΓΆglichst frΓΌhzeitig treffen. Vor allem die staatliche AHV ist nur beschrΓ€nkt flexibel. Es gibt zwei WahlmΓΆglichkeiten: erstens die vorzeitige Pensionierung, maximal zwei Jahre frΓΌher. In diesem Fall wird die Rente fΓΌr jedes vorbezogene Jahr lebenslang um 6,8 Prozent gekΓΌrzt. Zweitens lΓ€sst sich der Bezug um bis zu fΓΌnf Jahre aufschieben. Mit dieser Variante kΓΆnnen Steuern gespart werden und die Rente fΓ€llt im Vergleich zum ordentlichen Pensionsalter um maximal 31,5 Prozent hΓΆher aus.
EinkommenslΓΌcken vermeiden
In der beruflichen Vorsorge haben die FrΓΌhpensionierungen ebenfalls ihren Preis. Die Rente wird pro Jahr an frΓΌhzeitig bezogenem Alterskapital um 5 Prozent bis 8 Prozent gekΓΌrzt. Damit im Ruhestand keine EinkommenslΓΌcken entstehen, drΓ€ngen sich ΓberbrΓΌckungsrenten oder einbezahlte Gelder aus der SΓ€ule 3a auf. Auch durch den zusΓ€tzlichen Einkauf von Beitragsjahren in der Pensionskasse lassen sich spΓ€ter verminderte Leistungen teilweise oder voll kompensieren. Der stufenweise Ausstieg aus dem Arbeitsprozess wird durch neue Regulierungen ebenfalls erleichtert. Reduziert ein Mitarbeiter sein Pensum ab dem 58. Altersjahr um bis zur HΓ€lfte, besteht trotzdem die MΓΆglichkeit, zum bisherigen Lohn versichert zu bleiben. Wer ΓΌber das ordentliche Rentenalter erwerbstΓ€tig bleibt, kann seine Pensionskasse bis ins Alter von 70 Jahren fortfΓΌhren und weiterhin BeitrΓ€ge einzahlen. Die Arbeitgeber sind jedoch nicht mehr verpflichtet, mindestens die HΓ€lfte der PensionskassenbeitrΓ€ge von Versicherten im AHV-Alter zu ΓΌbernehmen.