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Teilrevision VVG – Inkraftsetzung per 01.01.2022

Heute setzen wir die Beitragsserie mit dem Widerrufsrecht fort.

Verhandlung im BΓΌro
Verhandlung im BΓΌroGetty Images/Westend61

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VVG Art. 2a Widerrufsrecht

  1. Der Versicherungsnehmer kann seinen Antrag zum Abschluss des Vertrags oder die ErklΓ€rung zu dessen Annahme schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermΓΆglicht, widerrufen.
  2. Die Widerrufsfrist betrΓ€gt 14 Tage und beginnt, sobald der Versicherungsnehmer den Vertrag beantragt oder angenommen hat.
  3. Die Frist ist eingehalten, wenn der Versicherungsnehmer am letzten Tag der Widerrufsfrist seinen Widerruf dem Versicherungsunternehmen mitteilt oder seine WiderrufserklΓ€rung der Post ΓΌbergibt.
  4. Ausgeschlossen ist das Widerrufsrecht bei kollektiven Personenversicherungen, vorlΓ€ufigen Deckungszusagen und Vereinbarungen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat.
  5. Solange geschΓ€digte Dritte trotz eines Widerrufs gutglΓ€ubig AnsprΓΌche gegenΓΌber dem Versicherungsunternehmen geltend machen kΓΆnnen, schuldet der Versicherungsnehmer die PrΓ€mie und kann das Versicherungsunternehmen den geschΓ€digten Dritten die Unwirksamkeit des Vertrags nicht entgegenhalten.

Art. 2b Wirkung des Widerrufs

  1. Der Widerruf bewirkt, dass der Antrag zum Vertragsabschluss oder die AnnahmeerklΓ€rung des Versicherungsnehmers von Anfang an unwirksam ist. Bei anteilgebundenen Lebensversicherungen muss der zum Zeitpunkt des Widerrufs geltende Wert zurΓΌckerstattet werden.
  2. Die Parteien mΓΌssen bereits empfangene Leistungen zurΓΌckerstatten.
  3. Der Versicherungsnehmer schuldet dem Versicherungsunternehmen keine weitere EntschΓ€digung. Wo es der Billigkeit entspricht, hat der Versicherungsnehmer dem Versicherungsunternehmen die Kosten fΓΌr besondere AbklΓ€rungen, die dieses in guten Treuen im Hinblick auf den Vertragsabschluss vorgenommen hat, teilweise oder ganz zu erstatten.
Beispiel: Der Versicherungsnehmer schliesst eine Rechtsschutzversicherung ab. Ein paar Tage spΓ€ter, nach Erhalt der Police bereut er seinen vorschnell gefassten Entscheid. Er kann ohne weitere Verpflichtung vom Vertrag zurΓΌcktreten, muss dies aber in irgendeiner schriftlichen Form mitteilen.

Was heisst das fΓΌr den Vertrieb?

  • Das Widerrufsrecht dient dem Konsumentenschutz. In der Beratung muss der Kunde unbedingt auf sein Widerrufsrecht hingewiesen werden!
  • Berater mΓΌssen im Interesse des Kunden handeln und mit ihnen ZUSAMMEN bedarfs- und bedΓΌrfnisgerechte VersicherungslΓΆsungen erarbeiten, damit der Kunde klar weiss, wozu er sich entscheidet.
  • Ist der Versicherungsnehmer mit einer vorlΓ€ufigen Deckungszusage einverstanden, entfΓ€llt das Widerrufsrecht. Dies muss dem Kunden aber auch verstΓ€ndlich erklΓ€rt werden.
  • ErklΓ€rung: Mit der vorlΓ€ufigen Deckungszusage beginnt die Leistungspflicht des Versicherers.
  • Die kompetente und kundenorientierte Beratung hat eine zentrale Bedeutung.
  • Bei Beachtung dieser Regeln wird das VertrauensverhΓ€ltnis zwischen Kunden und Berater tendenziell gestΓ€rkt. Man begegnet sich auf AugenhΓΆhe.
FΓΌr die Praxis stellen sich Fragen, wie z.B.
  • Was gilt als Β«vorlΓ€ufige DeckungszusageΒ» im Sinne des Gesetzgebers?
  • Wie verhΓ€lt es sich bei einem Versicherungsnachweis fΓΌr eine Motorfahrzeughaftpflichtversicherung?
  • Gilt ein Versicherungsnachweis als qualifizierte Β«vorlΓ€ufige Deckungszusage?
  • Ein Versicherungsnachweis wird oft vom Garagisten organisiert, damit das Fahrzeug rasch eingelΓΆst werden kann. Verwirkt der AutokΓ€ufer dadurch das Widerrufsrecht?

Diese AufzΓ€hlung ist nicht abschliessend. Einige Fragen wird die Branche bzw. die Rechtsprechung beantworten mΓΌssen. Gerne treten wir mit Ihnen in einen fachlichen Dialog. Wir sind gespannt auf Ihre Bemerkungen und Inputs. Dies bringt uns weiter. DankeschΓΆn!

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