Abo

Tinnitus vom Fussballplatz

Ein neuer Bundesgerichtsentscheid klärt, was Zuschauer eines Fussballmatches unfallversicherungstechnisch als ganz normal in Kauf nehmen müssen.

Clemens Furrer

184384020
184384020 Getty Images

Werbung

Mario (Name fiktiv) besuchte am 21.2.2016 als Zuschauer das Super-League-Fussballspiel St. Gallen gegen Luzern, als kurz nach Anpfiff des Spiels aus dem gegnerischen Gästesektor zwei Rauch- und Feuerwerkskörper in Richtung Spielfeld geworfen wurden. Bei der Detonation des zweiten Feuerwerkskörpers verliess Mario das Stadion. Er hatte sich gerade mal 20,3 Meter vom detonierenden Knallkörper entfernt befunden und fühlte unmittelbar nach dem Knall ein lautes Pfeifen, einen Druck im Kopf und ein Benommenheitsgefühl. Daraufhin bemerkte er, dass er auf der linken Seite weniger hörte und ein unangenehmer Druck im linken Ohr persistierte. Marios Jacke wies aufgrund des Funkenwurfs des Feuerwerkskörpers Brandlöcher auf. Acht Tage später liess er den Vorfall über seinen Arbeitgeber an seine obligatorische Unfallversicherung, die Swica Versicherungen AG, melden. Der Petardenwerfer konnte ermittelt werden und wurde (letztinstanzlich bestätigt) der schweren Körperverletzung schuldig gesprochen.

Physische und psychische Schäden

Werbung