Abo
Unfallversicherung

Teuerungszuschlag auf Renten der Unfallversicherung

Bezügerinnen und Bezüger einer Invaliden- oder Hinterlassenenrente der obligatorischen Unfallversicherung erhalten ab 2023 eine Teuerungszulage.

Schweizer Franken
Teuerungszuschlag auf Renten der Unfallversicherung. Adobe Stock

Werbung

Die Zulage beläuft sich auf mindestens 2,8 Prozent der Rente. Ausschlaggebend für die genaue Höhe des Aufschlages ist das Unfalljahr, wie das Bundesamt für Gesundheit mitteilte. Das zusätzliche Geld wird ab 1. Januar 2023 ausbezahlt.
Der Bundesrat passte die Verordnung über die Unfallversicherung entsprechend an. Er will damit die derzeitige Teuerung ausgleichen. Das letzte Mal gab es per 1. Januar 2009 eine Teuerungszulage auf die Renten der Unfallversicherung. (sda/hzi/kbo)

Werbung