Abo
Justiz

Beschwerde gegen abgelehnte Kostendeckung für Medikament abgewiesen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Beschwerde einer Schweizerin abgewiesen, die an einer seltenen Krankheit leidet.

Strassburger Richter bestätigen Urteil der Schweizer Justiz: Klägerin erhält Spinraza nicht.
Strassburger Richter bestätigen Urteil der Schweizer Justiz: Klägerin erhält Spinraza nicht.Biogen

Werbung

Die 1988 geborene Beschwerdeführerin leidet an spinaler Muskelatrophie. Es handelt sich um eine vererbbare, neurodegenerative Erkrankung, die zu einer progressiven Lähmung führt. Die Krankheit brach bei der Betroffenen im Alter von acht Monaten aus. Sie ist Tetraplegikerin und wird seit 2016 künstlich beatmet. Ihre Krankenversicherung weigerte sich, die Kosten für das Medikament Spinraza von Biogen zu erstatten. Gemäss der Patientin würde dieses Medikament wahrscheinlich wirksam sein.

Keine Kostenübernahme bei künstlicher Beatmung

Werbung