Die 1988 geborene Beschwerdeführerin leidet an spinaler Muskelatrophie. Es handelt sich um eine vererbbare, neurodegenerative Erkrankung, die zu einer progressiven Lähmung führt. Die Krankheit brach bei der Betroffenen im Alter von acht Monaten aus. Sie ist Tetraplegikerin und wird seit 2016 künstlich beatmet. Ihre Krankenversicherung weigerte sich, die Kosten für das Medikament Spinraza von Biogen zu erstatten. Gemäss der Patientin würde dieses Medikament wahrscheinlich wirksam sein.