Die Frage ist ein Klassiker in der beruflichen Vorsorge: Bezieht man zur Pensionierung das Kapital, nimmt man die Rente oder wΓ€hlt man eine Kombination aus Kapital und Rente? Die Antwort hΓ€ngt je lΓ€nger je mehr nicht mehr nur von den persΓΆnlichen BedΓΌrfnissen oder der Finanz- und Lebenslage ab. Denn Pensionskassen bieten vermehrt neue Optionen an - auch solche, die Risiken mindern sollen.
Neue Optionen
Ein Beispiel ist Medpension, die berufliche Vorsorge fΓΌr medizinische Leistungserbringer wie Arztpraxen, Kliniken und SpitΓ€ler beziehungsweise deren Mitarbeitende anbietet. Hier kΓΆnnen die Versicherten ihr Altersguthaben fΓΌr den Fall absichern, dass sie innerhalb von zehn Jahren nach erfolgter Pensionierung sterben. Damit geht das im Todesfall noch vorhandene Guthaben nicht einfach verloren, sondern wird den Hinterlassenen rΓΌckgewΓ€hrt.
Die zurΓΌckbezahlte Summe entspricht dem im Zeitpunkt der Pensionierung vorhandenen Altersguthaben minus den bis zum Tod ausbezahlten Altersleistungen sowie allfΓ€lliger Hinterlassenenleistungen. Diese Versicherung ist nicht gratis: Sie werde ΓΌber eine tiefere Altersrente finanziert, das heisst durch einen Abschlag auf dem Umwandlungssatz, wie Medpension auf Anfrage von cash.ch mitteilt.
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Rente wird wieder attraktiver
Ein Γ€hnliches Modell hat die Profond-Pensionskasse eingefΓΌhrt, wie die Β«Neue ZΓΌrcher ZeitungΒ» kΓΌrzlich schrieb, und zwar eine Altersrente mit Kapitalschutz: Ein Versicherter entscheidet sich fΓΌr die Rente, nimmt aber einen um wenige Zehntelprozentpunkte tieferen Umwandlungssatz sowie eine entsprechend niedrigere Rente in Kauf. Bei einem frΓΌhen Tod, zum Beispiel mit 70, zahlt Profond die Differenz zwischen den schon bezogenen Renten und dem anfΓ€nglich vorhandenen Altersguthaben an die Hinterbliebenen aus. Diese gehen folglich nicht leer aus.
Modelle wie diese machen die Rente wieder attraktiver, nachdem es in den vergangenen Jahren einen Trend hin zum Kapitalbezug gegeben hat. Speziell bemerkenswert sind die neuen Rentenmodelle aber mit Blick auf die PlΓ€ne des Bundes zu den Kapitalbezugssteuern.
Die Regierung will die Steuern auf dem ausbezahlten Vorsorgekapital der zweiten und dritten SΓ€ule erhΓΆhen. Damit wΓΌrde eines von mehreren Motiven fΓΌr den Guthabensbezug wegfallen, womit Pensionierte stΓ€rker als bisher auf die Rente verwiesen wΓ€ren.
Die AbwΓ€gung hΓ€ngt etwa auch von den kantonalen SteuersΓ€tzen, der HΓΆhe des Kapitalbezugs und der weiteren Entwicklung der UmwandlungssΓ€tze ab. Ob die PlΓ€ne des Bundes umgesetzt werden, ist noch offen. Das Paket, das die SteuerrechtsΓ€nderungen enthΓ€lt, untersteht dem fakultativen Referendum.
Bei der BVK, der Personalvorsorge des Kantons ZΓΌrich, gibt es zwei Alternativen zur bislang bekannten Normrente. Im einen Modell bezieht man unmittelbar nach der Pensionierung eine um rund 13 Prozent erhΓΆhte Rente, die anschliessend bis zum 75. Altersjahr kontinuierlich sinkt. Ab 75 wird bis zum Lebensende eine gleichbleibende Rente ausbezahlt, die 3 Prozent tiefer ist als die Normrente. Dieses Modell geht davon aus, dass die Menschen kurz nach der Pensionierung aktiver sind und daher mehr Geld brauchen als im weiter fortgeschrittenen Alter.
Das andere Modell der BVK verbindet Kapitalbezug und Rente. ZunΓ€chst entscheidet man sich fΓΌr einen Betrag, sozusagen fΓΌr ein Startkapital, das fΓΌr persΓΆnliche WΓΌnsche, grΓΆssere Anschaffungen oder die Amortisation einer Hypothek verwendet wird. Die HΓΆhe dieses Betrags entspricht dem Rentenanspruch, der sich fΓΌr die Zeit zwischen der Pensionierung und dem 75. Geburtstag ergibt. Ab 75 wird die Normrente ausgerichtet.
Mit diesen Modellen will die BVK einen Nachteil des herkΓΆmmlichen Kapitalbezugs angehen: Das Risiko, dass das in Eigenregie verwaltete VermΓΆgen zu stark schmilzt und man in finanzielle EngpΓ€sse gerΓ€t. Bei den 2024 eingefΓΌhrten Modellen gibt es spΓ€testens ab dem 75. Lebensjahr eine lebenslang ausbezahlte Rente.
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Β«Stop-and-GoΒ»-Rente
Ein weiteres Konzept, das vom Vorsorgedienstleister Pensexpert stammt, geht von zwei PrΓ€missen aus. Erstens, dass der ArbeitskrΓ€ftemangel anhΓ€lt. Zweitens, dass die Steuerbelastung ΓΌberproportional ansteigt, wenn Pensionierte vorΓΌbergehend ins Erwerbssleben zurΓΌckkehren. In diesem Fall beziehen sie drei Einkommen, die Pensionkassenrente, die AHV-Rente und ein Arbeitseinkommen - was aufgrund des progressiven Steuersystems ungΓΌnstig ist.
Reichen die AHV und das wieder hinzugekommene Erwerbseinkommen fΓΌr den Lebensunterhalt, kann auf die Rente aus der zweiten SΓ€ule zeitweilig verzichtet werden. Mit der Β«Stop-and-GoΒ»-Rente soll das mΓΆglich sein. Der Unterbruch der Pensionskassenrente reduziert die Steuerbelastung. Zudem, so das Konzept, erhΓ€lt man einen Zuschlag auf die Rente - ein Ausgleich fΓΌr das Pausieren.
Insgesamt wΓΌrden erwerbstΓ€tige Pensionierte profitieren, sagen die Vorsorgeberater von Pensexpert. Sie haben die Β«Stop-and-GoΒ»-Rente in ihrer Sammelstiftung umgesetzt. Aktuell haben sie noch keine Kunden, wie Experte Mario Bucher auf Anfrage von cash.ch sagt. Er spricht jedoch von einem Β«echten MehrwertΒ» des Modells.
Hoher Beratungsbedarf
Wegen der grΓΆsseren FlexibilitΓ€t seien die Rentenmodelle Β«grundsΓ€tzlich begrΓΌssenswertΒ», sagt Andrea Klein, Leiterin des Fachzentrums Finanzplanung bei Raiffeisen Schweiz. Flexible Rentenmodelle trΓΌgen dem Umstand Rechnung, Β«dass man in unterschiedlichen Lebensphasen nicht den gleichen Geldbedarf hatΒ».
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Nachdem man kurz nach der Pensionierung aktiver gewesen ist und mehr Geld gebraucht hat, rΓΌcken mit zunehmendem Alter die Vorteil einer regelmΓ€ssig ausbezahlten Rente in den Vordergrund - Β«da diese ein geregeltes Grundeinkommen garantiert und aufgrund der lebenslangen Auszahlung das Langlebigkeitsrisiko absichertΒ», so Klein.
Einen Nachteil sieht die Vorsorgeexpertin in der erhΓΆhten KomplexitΓ€t, die auf ein tiefes Vorsorgewissen der Schweizer BevΓΆlkerung treffe. Β«Neue Rentenmodelle dΓΌrften diese Unsicherheiten zusΓ€tzlich verstΓ€rken und den Beratungsbedarf erhΓΆhen.Β» Zudem: In die Wahl des passenden Rentenmodells spielen die steuerlichen Folgen hinein, die laut Klein aber nicht im Vordergrund stehen sollten. Aktuell sei noch nicht klar, wie die unterschiedlich ausgestalteten flexiblen Rentenmodelle steuerlich umgesetzt wΓΌrden.
Kassen unterscheiden zwischen fixem und variablem Rentenanteil
Einige Pensionskassen haben das Modell einer ab der Pensionierung lebenslang konstanten Rente aufgeweicht. Ein Beispiel ist die Vorsorgeeinrichtung der Agrargenossenschaft Fenaco. Sie kennt eine Zielaltersrente, die aufgeteilt ist in ein 90-prozentiges Fixum und einen 10-prozentigen variablen Teil.
Die Fixrente wird unabhΓ€ngig von der finanziellen Lage der Pensionskasse lebenslang ausgerichtet. Die variable Altersrente wird unter UmstΓ€nden nicht ausgerichtet - wenn der Deckungsgrad bei zwei aufeinanderfolgenden JahresabschlΓΌssen unter 100 Prozent liegt und es eine tiefere Verzinsung als der BVG-Mindestzinssatz bei den aktiven Versicherten im dritten Jahr gibt.
Γhnliche Modelle wie die Kasse von Fenaco haben die Vorsorgeeinrichtungen des Bauunternehmens Implenia und die PKE Vorsorgestiftung Energie eingefΓΌhrt. Die Rentner tragen so zur finanzielle StabilitΓ€t der Pensionskassen bei, bΓΌssen aber Planungssicherheit teilweise ein.