Ein neues Bundesgerichtsurteil klärt die umstrittene Zurechnung und Höhe der ALV-Beiträge auf Lohnnachzahlungen.
Clemens Furrer
Gemäss Bundesgericht dürfen via Verwaltungsweisungen keine über das Gesetz hinausgehenden Einschränkungen eines Rechtsanspruchs eingeführt werden. Adobe Stock
Das Bundesgericht hat in einem neuen Urteil (8C_589/2019 vom 3. April 2020) über die ALV-Beiträge einer Lohnnachzahlung befunden. Die Helvetia Versicherung als Arbeitgeberin meldete der Ausgleichskasse mit Lohnbescheinigung vom 23. Februar 2018, dass sie einem per Ende 2017 frühpensionierten Mitarbeiter für das Jahr 2017 eine Lohnnachzahlung von 43’807.15 Franken ausgerichtet habe.