Sobald es auf das Jahresende zugeht, wird die private Vorsorge zu einem grossen Thema. Denn Einzahlungen in die dritte SΓ€ule sind nur bis Ende des Jahres mΓΆglich, und dies im aktuellen Jahr nur bis zu einem maximalen Betrag von 7'056 Franken fΓΌr ErwerbstΓ€tige, die einer Pensionskasse angeschlossen sind. ErwerbstΓ€tige ohne Pensionskasse dΓΌrfen 20 Prozent ihres Nettoerwerbseinkommens oder maximal 35'280 Franken einzahlen. Diese Obergrenzen werden jΓ€hrlich vom Bundesamt fΓΌr Sozialversicherung (BSV) neu festgelegt. Nur die Jahresfrist fΓΌr die Einzahlungen, die gilt von jeher: Wer in einem Jahr Geld fΓΌr die Vorsorge beiseitelegen und damit zudem noch Steuern sparen will, der muss bis Ende des jeweiligen Jahres handeln und entweder auf ein 3a-Konto einzahlen, in einen 3a-Anlagefonds investieren oder auf einen 3a-Versicherungsvertrag einzahlen beziehungsweise einen neuen Vertrag abschliessen.