Sobald es auf das Jahresende zugeht, wird die private Vorsorge zu einem grossen Thema. Denn Einzahlungen in die dritte Säule sind nur bis Ende des Jahres möglich, und dies im aktuellen Jahr nur bis zu einem maximalen Betrag von 7'056 Franken für Erwerbstätige, die einer Pensionskasse angeschlossen sind. Erwerbstätige ohne Pensionskasse dürfen 20 Prozent ihres Nettoerwerbseinkommens oder maximal 35'280 Franken einzahlen. Diese Obergrenzen werden jährlich vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) neu festgelegt. Nur die Jahresfrist für die Einzahlungen, die gilt von jeher: Wer in einem Jahr Geld für die Vorsorge beiseitelegen und damit zudem noch Steuern sparen will, der muss bis Ende des jeweiligen Jahres handeln und entweder auf ein 3a-Konto einzahlen, in einen 3a-Anlagefonds investieren oder auf einen 3a-Versicherungsvertrag einzahlen beziehungsweise einen neuen Vertrag abschliessen.