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Kernenergiehaftpflicht

Private Versicherer sollen stärker in die Gesamthaftung gehen

Mit einer Revision der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV) will der Bundesrat den Anteil der privaten Versicherungsdeckung erhöhen.

AKW Mühleberg Atomkraft Kernenergie
Künftig soll die private Versicherung in der revidierten Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV) keinen fixen Betrag mehr, sondern so viel wie möglich von der Gesamtdeckung übernehmen - im Bild das AKW Mühleberg. Peter Klaunzer/Keystone

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Der Bundesrat hat die geänderte Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV) und weitere angepasste Verordnungen zum Thema Energie bis 13. Juli in eine Vernehmlassung gegeben. Die Veränderungen sollen planmässig Anfang 2023 in Kraft treten.

Anteil der privaten Versicherungsdeckung erhöht

Die Revision der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV) erhöht den Anteil der privaten Versicherungsdeckung. Die KHV sieht vor, dass der unbegrenzt haftende Betreiber einer Kernanlage eine Gesamtdeckung von 1,2 Milliarden Euro für Schadensfälle abschliessen muss. Eine Milliarde davon entfällt auf private Deckungsgeber, also Versicherungen.
Neu soll die private Versicherung keinen fixen Betrag mehr, sondern so viel wie möglich von der Gesamtdeckung übernehmen. «Dies verringert die Deckung durch den Bund, der nur die Differenz zur Gesamtdeckung sowie gewisse, von den privaten Versicherungen ausgeschlossene Risiken deckt und dafür bei den Betreibern entsprechende Prämien erhebt», heisst es in der Mitteilung des Bundes.
Weitere Revisionen im Bereich Kernenergie stehen mit der Änderung der Verordnung über die Anforderungen an das Personal von Kernanlagen (VAPK) und der Verordnung über die Betriebswachen von Kernanlagen (VBWK) an. Sie dient dazu, die seit 2016 gelebte Praxis der jährlichen Untersuchung und Beurteilung der gesundheitlichen Eignung des Personals von Kernanlagen bzw. der Angehörigen der Betriebswachen zu verankern. (sda/pm/hzi/mig)

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