Das Bundesamt fΓΌr Gesundheit (BAG) ΓΌberprΓΌft seit 2017 jΓ€hrlich die Preise von einem Drittel der von den Krankenkassen vergΓΌteten Arzneimittel. Die Kriterien dabei sind Wirksamkeit, ZweckmΓ€ssigkeit und Wirtschaftlichkeit. ΓberprΓΌft werden entsprechend auch die Preise der Arzneimittel. Es handle sich um einen wichtigen Beitrag zur KostendΓ€mpfung im Gesundheitswesen, teilte die BehΓΆrde am Donnerstag mit.