Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überprüft seit 2017 jährlich die Preise von einem Drittel der von den Krankenkassen vergüteten Arzneimittel. Die Kriterien dabei sind Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Überprüft werden entsprechend auch die Preise der Arzneimittel. Es handle sich um einen wichtigen Beitrag zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen, teilte die Behörde am Donnerstag mit.