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Anpassung des Krankenkassen-Gesetzes

Parlament will Vergütungen für Pflege von Angehörigen einschränken

Die Pflege durch Angehörige soll gesetzlich neu geregelt werden.

Pflege Rentnerin
Pflege durch Angehörige: Krankenkassen sollen nur noch in Ausnahmefälle bezahlen müssen. Alexander Raths - stock.adobe.co

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Pflegen Privatpersonen ihre Familienmitglieder, sollen ihre Leistungen nur in Ausnahmefällen und mit klaren Qualitätsvorgaben von der Krankenkasse bezahlt werden. Der Nationalrat hat am Montag einer Motion von Thomas Rechsteiner (Mitte/AI) zugestimmt, welche nach dem doppelten Ja der beiden eidgenössischen Räte zur Umsetzung an den Bundesrat geht. Mit 41 zu null Stimmen bei einer Enthaltung stimmte ihr die kleine Kammer zu. Die Landesregierung erhält mit der Motion die Aufgabe, das Bundesgesetz über die Krankenversicherung anzupassen.
Brigitte Häberli-Koller (Mitte/TG) sagte als Sprecherin der vorberatenden Kommission für Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S), es bestehe "dringender Handlungsbedarf". Laut einem Bericht des Bundesrats hätten diese Leistungen die obligatorischen Krankenpflegeversicherungen im Jahr 2024 knapp 55 Millionen Franken gekostet. Die Daten wiesen zudem darauf hin, dass die Zunahme der Pflegestunden auf wenige private Organisationen zurückzuführen sei, die sich auf die Anstellung pflegender Angehöriger spezialisiert hätten. Das sei besonders problematisch.

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