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Finanzplanung

Pensionskassen: Von den Jungen zu den Alten

Wer den Vorsorgeausweis der Pensionskasse prΓΌft, stellt in der Regel fest: Die voraussichtlichen Renten sinken drastisch.

Martin Suter

Die UmwandlungssΓ€tze fΓΌr die Berechnung der Altersrente sinken zunehmend.
Die UmwandlungssΓ€tze fΓΌr die Berechnung der Altersrente sinken zunehmend.Getty Images

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Der Blick auf den Pensionskassenausweis zeigt es: Die aufgefΓΌhrte Altersrente liegt tiefer als im Vorjahr. Was sind die GrΓΌnde, was unternimmt die Politik – und wie kΓΆnnen Unternehmen der Entwicklung entgegenwirken?
Hans KrienbΓΌhl (60), Abteilungsleiter in einem Maschinenbauunternehmen mit einem Jahreseinkommen von 110'000 Franken, beschΓ€ftigt sich mit seiner Altersvorsorge. Sein Pensionskassenausweis prognostiziert eine voraussichtliche Rente im Alter von 65 Jahren von 27'000 Franken. Er mutmasst, dass die Altersrente frΓΌher deutlich hΓΆher war. Der Vergleich mit dem Vorjahresausweis bestΓ€tigt seinen Verdacht: Da waren es noch 30'000 Franken. Er erinnert sich an einen Brief seiner Pensionskasse, in dem die Senkung des Umwandlungssatzes von 6 auf 5,4 Prozent in Teilschritten innerhalb von drei Jahren angekΓΌndigt wurde. Die Altersrente hat sich also um 10 Prozent reduziert, ohne dass sein Sparkapital kleiner geworden ist. Die BVG-Mindestrente von 24'300 Franken hat sich indessen nicht verΓ€ndert.

Massiv sinkende UmwandlungssΓ€tze

In der Tat senken Sammelstiftungen und firmeneigene Pensionskassen die UmwandlungssΓ€tze fΓΌr die Berechnung der Altersrente zunehmend und teilweise drastisch in Richtung 5 Prozent. Zwar haben einzelne Einrichtungen noch SΓ€tze von ΓΌber 6 Prozent, jedoch wurden fast ΓΌberall Senkungsschritte angekΓΌndigt. Nur das Senkungstempo unterscheidet sich. Firmeneigene Pensionskassen haben verbreitet bereits UmwandlungssΓ€tze unter 5 Prozent umgesetzt.

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Die BVG-Mindestrente, die mit einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent berechnet wird, darf dabei nicht unterschritten werden. Sie gilt aber nur auf dem gesetzlichen Minimalsparkapital. HΓΆhere Zinsen, ein tieferer Koordinationsabzug, Altersgutschriften auf Lohnteilen ΓΌber dem BVG-Maximallohn von 86'040 Franken fΓΌhren zu ΓΌberobligatorischem Sparkapital, das nun zur ErfΓΌllung der BVG-Mindestrente bei einem tieferen Umwandlungssatz herangezogen wird.

Hurra – wir leben lΓ€nger!

Die GrΓΌnde fΓΌr die Senkung der SΓ€tze liegen einerseits bei der steigenden Lebenserwartung und anderseits bei den tiefen Zinsen. Die Lebenserwartung von 65-jΓ€hrigen MΓ€nnern hat sich zwischen 2005 und 2019 von 83,1 Jahren auf 85 Jahre erhΓΆht, diejenige der 65-jΓ€hrigen Frauen von 86,6 Jahren auf 87,7 Jahre – und Corona hat diese Zahlen nur gering relativiert. Das bis zur Pensionierung gesparte Kapital muss deshalb fΓΌr eine lΓ€ngere Rentenbezugsdauer reichen.
Um die mit einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent berechnete Altersrente ausrichten zu kΓΆnnen, mΓΌsste ein jΓ€hrlicher Zins von annΓ€hernd 5 Prozent erwirtschaftet werden. Eine solche Rendite ist auch mit grΓΆsseren Anlagerisiken in Zeiten von Negativzinsen nicht nachhaltig zu erzielen. Somit mΓΌssen ErtrΓ€ge auf dem Kapital der aktiven Versicherten fΓΌr die Finanzierung der Renten verwendet werden. Dadurch reduziert sich die Verzinsung von deren Altersguthaben. Diese Umverteilung von den Jungen zu den Alten ist ungewollt und ungerecht.

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Pensionskassen rechnen mit einem technischen Zinssatz von 1,5 bis 2,0 Prozent, um die RΓΌckstellungen fΓΌr laufende Rentenverpflichtungen zu bestimmen. Der versicherungsmathematisch korrekte Umwandlungssatz betrΓ€gt je nach Rechnungsgrundlage einer Pensionskasse 4,4 bis 5,0 Prozent. Rentenversprechen mit einem hΓΆheren Umwandlungssatz fΓΌhren zu sogenannten Pensionierungsverlusten, die die erwΓ€hnte Umverteilung zur Folge haben.

Reform BVG 21

Der Bundesrat hat am 25. November 2020 die Botschaft zur Reform BVG 21 an die RΓ€te ΓΌberwiesen. Die Kommission fΓΌr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat gemΓ€ss einer Medienmitteilung vom 20. August 2021 Γ„nderungen an der Vorlage beschlossen. So soll die Eintrittsschwelle fΓΌr die Aufnahme in die berufliche Vorsorge von heute 21'510 Franken auf 12'548 Franken gesenkt werden. Dies soll Personen mit Teilzeitstellen und tieferem Einkommen den Beitritt in die berufliche Vorsorge ermΓΆglichen. Zudem soll bereits ab einem Alter von zwanzig Jahren gespart werden.
Der Bundesrat hat eine Kompensation für die Übergangsgeneration vorgeschlagen. Dabei soll eine Zusatzrente von jÀhrlich 2400 Franken für die ersten fünf JahrgÀnge, 1800 Franken für die zweiten fünf JahrgÀnge und 1200 Franken für die dritten fünf JahrgÀnge ausgerichtet werden. Die SGK-N hat diese Kompensation eingeschrÀnkt. Sie soll nicht allen Versicherten gewÀhrt werden, sondern kommt nur infrage, wenn die neue BVG-Rente damit die reglementarische Rente der Pensionskasse übersteigt.

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Die aktuellen UmwandlungssΓ€tze der Pensionskassen sind jedoch bereits tiefer als die in der Gesetzesvorlage berΓΌcksichtigten 6 Prozent. Die Vorlage behebt die Probleme rund um die Baustelle Altersrente nur zum Teil. ZusΓ€zliche Leistungen fΓΌr Geringverdiener stehen mehr im Fokus als eine LΓΆsung fΓΌr die problematische Umverteilung von Jung zu Alt.
Es ist nicht zu erwarten, dass eine BVG-Revision die Baustelle bei den Altersrenten der beruflichen Vorsorge behebt. Die Unternehmen sind deshalb gefordert, selbst gute LΓΆsungen fΓΌr ihre Mitarbeitenden anzubieten.

Arbeitgeber sind gefordert

Damit die Beispielperson Hans KrienbΓΌhl auf eine bessere Altersrente kommt, muss er entweder lΓ€nger erwerbstΓ€tig sein oder bis zur Pensionierung ein hΓΆheres Altersguthaben angespart haben.
Diese MΓΆglichkeiten haben Unternehmen, um Altersrenten zu verbessern: β€’ Sie kΓΆnnen den Wechsel zu einer Sammeleinrichtung mit hΓΆherem Verzinsungspotenzial und/oder kurzund mittelfristig hΓΆheren UmwandlungssΓ€tzen prΓΌfen. Oftmals lassen sich dabei auch bei den RisikoprΓ€mien und Verwaltungskosten Einsparungen erzielen, die zur ErhΓΆhung der SparbeitrΓ€ge verwendet werden kΓΆnnen. Allerdings ist es fΓΌr Unternehmen mit einem Sparplan gemΓ€ss BVG-Minimum kaum mΓΆglich, ein Angebot im Markt zu erhalten. Die Altersgutschriften mΓΌssten im Minimum um 1 Prozent des versicherten Lohnes erhΓΆht werden. Auch Unternehmen mit einem hohen Durchschnittsalter der Versicherten erhalten oft keine Angebote.

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β€’ Durch eine Reduktion oder Elimination des Koordinationsabzuges, durch einen frΓΌheren Sparbeginn und durch eine ErhΓΆhung des versicherten Maximallohnes erhΓΆht sich das beitragspflichtige Einkommen. Zudem erhalten die Versicherten die MΓΆglichkeit, sich zusΓ€tzlich einzukaufen.
β€’ Die ArbeitgebersparbeitrΓ€ge sowie generell oder wahlweise die BeitrΓ€ge der Versicherten kΓΆnnen erhΓΆht werden. Dies nΓΌtzt allerdings denjenigen wenig, die kurz vor der Pensionierung stehen. Die hΓΆheren SparbeitrΓ€ge werden zu wenig lange einbezahlt.
β€’ Der Arbeitgeber kann zur Kompensation von RentenkΓΌrzungen zusΓ€tzliche Einlagen vornehmen. Solche Einlagen kΓΆnnen in annualisierter Form erfolgen, damit Personen, die das Unternehmen verlassen, nicht ΓΌber das Austrittsdatum hinaus profitieren.
Martin Suter ist Practice Leader Berufliche Vorsorge bei Kessler & Co AG, ZΓΌrich.

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