Bei der EinfΓΌhrung des BVG im Jahr 1985 gab es in der Schweiz rund zwanzig Versicherungsgesellschaften, die Vollversicherungen fΓΌr KMU anboten. Inzwischen sind es noch fΓΌnf β denn die demografische Entwicklung, die inzwischen abgeschlossene lange Tiefzinsphase und der politische Reformstau hatten das bei KMU beliebte Modell fΓΌr die Anbieter unattraktiv gemacht.
KMU mΓΆgen oft das Vollversicherungspaket, weil es ihnen viele Themen um die berufliche Vorsorge ihrer Mitarbeitenden abnimmt β und dazu gehΓΆren auch die Anlagerisiken.
Swiss Life zΓ€hlt zu den grossen Versicherungen, die laut eigenen Angaben ihren Unternehmenskunden als Vollsortimenterin das gesamte Spektrum von LΓΆsungen in der beruflichen Vorsorge anbietet. Die Versicherung berΓ€t die KMU, immer auf deren BedΓΌrfnisse und RisikofΓ€higkeit abgestimmt, individuell. Β«Es ist uns deshalb wichtig, dass wir diese Angebotsbreite hier darstellen und β so, wie wir es auch fΓΌr unsere Kunden tun β einordnen kΓΆnnenΒ», sagt Swiss-Life-Sprecherin Julie Albisser.
Vollautonome schliessen Risiken aus
In der Vollversicherung werden laut Swiss Life jegliche Nachschusspflichten fΓΌr angeschlossene Vorsorgewerke bewusst ausgeschlossen, sodass jahrelange zusΓ€tzliche BeitrΓ€ge zulasten der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden unter allen UmstΓ€nden verhindert werden. Β«Diese Sicherheiten entsprechen nicht nur einem BedΓΌrfnis von KMU, sondern auch von grΓΆsseren, auch international tΓ€tigen FirmenΒ», so die Sprecherin. Die VollversicherungslΓΆsung sei fΓΌr diejenigen Unternehmen gut, die in RΓΌcksprache mit ihrer Vorsorgekommission eine langfristig konstante Verzinsung der Altersguthaben suchen und dabei die Risiken mΓΆglicher Sanierungsmassnahmen definitiv ausschliessen mΓΆchten (nicht zuletzt auch, um die FlexibilitΓ€t zu erhalten, jederzeit ΓΌber eine Anpassung und gegebenenfalls einen Wechsel der PensionskassenlΓΆsung nachzudenken).
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Die Vollversicherung kΓΆnne laut Albisser grundsΓ€tzlich fΓΌr jedes KMU eine Option sein. Β«Im gemeinsamen GesprΓ€ch mit den Kundinnen und Kunden evaluieren wir individuell, welche LΓΆsung am besten geeignet ist. Dabei kΓΆnnen sie aus unserem Vollsortiment, bestehend aus Vollversicherung (Stiftungen tragen keinerlei Anlageentscheide und -risiken) wΓ€hlen sowie aus allen teilautonomen Modellen, beispielsweise den kollektiv gefΓΌhrten Anlagen der Altersguthaben auf Stufe Stiftung und der LΓΆsung mit anschlussspezifisch gefΓΌhrten Anlagen der Altersguthaben.Β»
Teilautonome sind freier
Die Axa ist 2018 spektakulΓ€r aus dem VollversicherungsgeschΓ€ft ausgestiegen β viele KMU sind dann von Swiss Life ΓΌbernommen worden. Axa-Sprecherin Anna Ehrensperger weist denn auch auf die Nachteile hin. Β«Vollversicherungen bieten zwar eine weiter gefasste Garantie, dafΓΌr zahlen KMU jedoch einen hohen Preis in Form von tiefer Verzinsung, tieferen Renten und hΓΆheren Kosten- und RisikobeitrΓ€gen.Β»
Teilautonome BVG-LΓΆsungen, wie sie Axa und viele weitere inzwischen anbieten, hΓ€tten ein besseres Preis-Leistungs-VerhΓ€ltnis. Β«Sie sind deutlich freier in der Anlagestrategie, da sie nicht an das enge regulatorische Korsett der Vollversicherung gebunden sindΒ», so Ehrensperger. Β«Dadurch kΓΆnnen sie langfristig deutlich bessere Ertragschancen zugunsten der Versicherten erzielen.Β» Dank dem Zinseszinseffekt hΓ€tten die Versicherten somit die Aussicht auf eine hΓΆhere Rente im Alter. Β«Zudem werden in den teilautonomen BVG-LΓΆsungen die Leistungen bei Tod oder InvaliditΓ€t ebenfalls durch die Lebensversicherung rΓΌckgedecktΒ», erklΓ€rt die Axa-Sprecherin.
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Kurzfristig gesehen wirken sich die steigenden Zinsen negativ auf die Performance auf dem bestehenden Obligationenportfolio aus. Β«Da Vollversicherungen einen deutlich grΓΆsseren Anteil ihrer Anlagen in Obligationen investieren, sind sie von der negativen Wertentwicklung durch den Zinsanstieg stΓ€rker betroffenΒ», so Ehrensperger. Β«LΓ€ngerfristig gesehen haben steigende Zinsen den Vorteil, dass Neuanlagen in Obligationen wieder mehr Rendite abwerfen β fΓΌr die Zukunft ist dies positiv zu werten, was die Rendite von Pensionskassengeldern betrifft.Β»
Dieser Beitrag ist erstmals erschienen in der Handelszeitung Nr. 46, 17. November 2022, unter dem Titel Β«Gute Argumente fΓΌr beide VariantenΒ».