Letzten Sommer hat das Bundesgericht gleich zwei Grundsatzentscheide zur Beweislast bei Versicherungsstreitigkeiten gefällt. Seither gilt: Wer einen höheren Schaden geltend machen will, als ihm von seiner Versicherung zugestanden wird, muss seinen Anspruch detailliert und lückenlos beweisen. Im Juristendeutsch: Es gilt «das ordentliche Beweismass der vollen Überzeugung» (Urteile 4A_144/2021 vom 13. September 2021 sowie 4A_117/2021 vom 31. August 2021). Diesen Grundsatz hat das Bundesgericht in den letzten Wochen gleich mehrfach und in verschiedenem Zusammenhang bekräftigt und konkretisiert. So etwa im Fall ...