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Japan

Japanische Lebensversicherer könnten bei Buchverlusten entlastet werden

Wirtschaftsprüfer möchten eine Lockerung der Vorschriften für Verluste aus Anleihen von Versicherern erreichen.

Bank of Japan - Japanische Zentralbank
Eine Lockerung der Buchungsvorschriften würde den grössten Gläubigern Erleichterung verschaffen. Keystone

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Eine japanische Rechnungslegungsgruppe strebt eine Lockerung der Vorschriften für die Verbuchung von Buchverlusten aus Staatsanleihen durch Lebensversicherer an, was den grössten Gläubigern des Landes Erleichterung verschaffen würde. Gemäss dem Vorschlag würden Anleihen, die von Lebensversicherern zur Absicherung langfristiger Policen gehalten werden, unter bestimmten Voraussetzungen als bis zur Endfälligkeit gehalten behandelt und unterlägen somit nicht der Wertminderungsvorschrift.
Das japanische Institut der Wirtschaftsprüfer bittet um öffentliche Stellungnahmen zu dem Vorschlag, der am Dienstag auf seiner Website veröffentlicht wurde. Wenn die Regelung geändert wird, wird es für Lebensversicherer einfacher, Staatsanleihen und andere Wertpapiere auch in Zeiten steigender Zinsen über lange Zeiträume zu halten. Nach den derzeitigen Vorschriften muss ein Versicherer einen Wertminderungsaufwand verbuchen, wenn der Marktwert eines Vermögenswerts um 50 % unter seinen Buchwert fällt und keine Aussicht auf eine Erholung besteht.

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