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Krankenkasse muss Rotkreuz Fahrdienst zahlen

Ein neues Bundesgerichtsurteil verpflichtet die obligatorische Grundversicherung zur Bezahlung von professionellen Patiententransportkosten.

Clemens Furrer

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529792431 Getty Images

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Viele Patienten kennen die Situation, dass sie zum Arzt müssen aber aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, selbst ein Auto zu lenken beziehungsweise den öffentlichen Verkehr zu benutzen. Gleichzeitig erfordert ihre Gesundheit aber nicht zwingend einen Transport in einem Rettungsfahrzeug. Bisher fielen diese Patienten in die Selbstzahlfalle. Zwar gibt es, neben normalen Taxis auch tolle Angebote von Fahrdiensten wie etwa dem des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK), der Patienten zu sehr kostengünstigen Tarifen zum Arzt fährt. Bezahlen mochten allerdings viele Krankenkassen in diesen Fällen nichts oder dann aus Kulanz willkürliche Anteile. Jetzt hat Marta (Name fiktiv), eine Dialyse-Patientin aus dem Thurgau, die Atupri Gesundheitsversicherung, bei der sie obligatorisch krankenpflegeversichert ist, erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau verklagt, sich an den für die Jahre 2016-17 anfallenden Transportkosten zu beteiligen. Gegen dieses Urteil wehrte sich die Atupri nun vor Bundesgericht.

Medizinisch notwendige Transporte

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