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Konferenz soll Empfehlungen zu Long Covid erarbeiten

Das Krankheitsbild Long Covid ist noch reichlich unerforscht und versicherungsrechtlich schwierig einzuordnen. Jetzt wird die Politik aktiv.

Wie sollen Versicherer Corona-SpΓ€tfolgen konkret einstufen? Dies Fragen drΓ€ngen auf LΓΆsungen.
Wie sollen Versicherer Corona-SpΓ€tfolgen konkret einstufen? Dies Fragen drΓ€ngen auf LΓΆsungen.Getty Images/Maskot

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In Olten wird am kommenden 31. MΓ€rz eine nationale Konferenz zum Thema Long Covid stattfinden. Ziel ist es, gemeinsame Diagnose- und Therapieempfehlungen zu dieser Krankheit zu erarbeiten, deren Langzeitfolgen noch wenig bekannt sind.
Die Konferenz wird von der Verbindung der Schweizer Γ„rztinnen und Γ„rzte (FMH) mit UnterstΓΌtzung des Bundesamtes fΓΌr Gesundheit (BAG) organisiert. Angeregt wurde das Treffen von einer interdisziplinΓ€ren Arbeitsgruppe, die sich seit November letzten Jahres regelmΓ€ssig treffe, teilte Simone Buchmann, Sprecherin des BAG, auf Anfrage mit.
In diesem Gremium sind unter anderem Erste-Hilfe-Γ„rzte, Rehabilitationsspezialisten, Patientenorganisationen, die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), die FMH, das Bundesamt fΓΌr Sozialversicherungen, die Versicherer sowie Wissenschaftler vertreten.
Laut einer Umfrage unter 1500 Infizierten im Kanton ZΓΌrich sind 25 von 100 Erkrankten sechs Monate nach der Infektion noch nicht geheilt: Drei leiden an schweren, vier an mittelschweren und 18 an leichten anhaltenden Symptomen. Neun von 25 sind nach einem Jahr geheilt, 16 nicht oder nur teilweise.
HausΓ€rzte und Gesundheitspolitiker fordern eine Meldepflicht fΓΌr Long-Covid-FΓ€lle. Denn derzeit weiss niemand, wie viele Menschen in der Schweiz von Long Covid betroffen sind. Experten befΓΌrchten, dass enorme Folgekosten auf die Sozialversicherungen zukommen werden.

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Β«Long CovidΒ»-Symptome sind weitlΓ€ufig und bisher wenig empirisch dokumentiert. Daher kΓΆnnte Long Covid kΓΆnnte zu den arbeits- und versicherungsrechtlich schwierig einzuordnenden Krankheiten werden. Der Weg zur konkreten Einstufung in der Sozialversicherung und im Arbeitsrecht ist voraussichtlich noch lang, doch die Fragen drΓ€ngen schon heute auf eine LΓΆsung: fΓΌr die Betroffenen ebenso wie fΓΌr die Arbeitgeber und die Versicherungen. (sda/hzi/mig)

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