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ESG

Berichterstattungspflicht: Was dies konkret bedeutet

Grosse Unternehmen Γ€chzen unter den neuen ESG Sorgfalts- und Transparenzpflichten. Nun sollen sie noch eine Umweltberichterstattung abliefern.

Martin Eckert

Mehr Transparenz: FΓΌr Unternehmen hat die TCFD Berichterstattung eine direkte Auswirkung auf das ESG-Rating.
Mehr Transparenz: FΓΌr Unternehmen hat die TCFD Berichterstattung eine direkte Auswirkung auf das ESG-Rating.metamorworks - stock.adobe.com

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Nach geltendem Obligationenrecht mΓΌssen kapitalmarktorientierte oder Finma-unterstellte Unternehmen ab einer definierten GrΓΆsse einen Bericht ΓΌber nichtfinanzielle Belange erstellen, erstmals fΓΌr das GeschΓ€ftsjahr 2023. Dieser Bericht umfasst verschiedene ESG-Aspekte: Umweltbelange, insbesondere CO2-Ziele, Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die BekΓ€mpfung der Korruption. Der Verwaltungsrat, der nicht oder falsch berichtet, kann sich strafbar machen.
Der Bundesrat Β«pushtΒ» nun mit der Β«Verordnung ΓΌber die Berichterstattung ΓΌber KlimabelangeΒ» die Anwendung der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD). Die TCFD ist ein internationales Gremium, das mit UnterstΓΌtzung der G20-Mitglieder (Financial Stability Board) gegrΓΌndet wurde. Sie erliess im Juni 2017 Empfehlungen zur finanziellen Klimaberichterstattung.

BundesrΓ€tliche Verordnung – das bedeutet sie

Aus der Sicht der schweizerischen Unternehmen ist es zu begrΓΌssen, dass der Bundesrat die Klimaberichterstattungspflicht konkretisiert. Das bringt Rechtssicherheit. Richtig ist auch, dass sich die Schweiz an internationalen Standards ausrichtet.Die bundesrΓ€tliche LΓΆsung erlaubt FlexibilitΓ€t. Der Bundesrat erklΓ€rt TCFD nicht zur Pflicht. Unternehmen, die nach den Empfehlungen der TCFD Bericht erstatten profitieren von der Vermutung, dass die Pflicht zur Berichterstattung ΓΌber Umweltbelange im Bereich der Klimabelange (und nicht im weiteren Bereich der Umweltbelange) erfΓΌllt ist. Die Unternehmen kΓΆnnen alternativ nachweisen, dass sie die Pflicht zur Klimaberichterstattung auf andere Weise erfΓΌllen (z.B. nach dem GRI Standard, Β«IFRS/ISSB S2 Climate-related DisclosuresΒ» oder Β«ESRS E1 Climate ChangeΒ»), oder erlΓ€utern, inwiefern sie im Bereich der Klimabelange kein Konzept verfolgen (Β«Comply or ExplainΒ»-Prinzip).

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FΓΌr Unternehmen hat die TCFD Berichterstattung, die in den Bericht ΓΌber nichtfinanzielle Belange zu integrieren ist, eine direkte Auswirkung auf das ESG-Rating.

TCFD-Berichterstattung macht Druck auf Unternehmen

Vorab gilt es nΓΌchtern festzuhalten, dass die Berichterstattung ΓΌber Klimabelange der Umwelt direkt nichts bringt.
Ziel der weltweiten Transparenzbestrebungen ist es, dass die Unternehmen bezΓΌglich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima prΓ€ziser Rechenschaft ablegen mΓΌssen und dadurch vergleichbar werden. Indirekt erzeugt dies Druck auf die UnternehmensfΓΌhrungen, ihr Umweltverhalten anzupassen und sich insbesondere CO2-Senkungsziele zu setzen. Die Erwartung ist, dass die Anleger und die FinanzmΓ€rkte positiv auf Β«grΓΌneΒ» Unternehmen reagieren. Ob diese gesetzgeberische Strategie umweltwirksam ist, kann erst in ein paar Jahren geprΓΌft werden.

TCFD soll Transparenz verbessern

TCFD verfolgt nicht in erster Linie Umweltziele, sondern die Empfehlungen sollen die Transparenz auf den FinanzmΓ€rkten verbessern. Der Zweck der TCFD ist es, Β«dabei zu helfen, die Informationen zu identifizieren, die von Investoren, Kreditgebern und Versicherungsunternehmen benΓΆtigt werden, um klimabezogene Risiken und Chancen angemessen zu beurteilen und zu bewerten.Β» Die TCFD-Empfehlungen beruhen auf der sogenannten (einfachen) finanziellen MaterialitΓ€t bzw. Wesentlichkeit.

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Der Bundesrat zieht jedoch den Kreis weiter. Klimabelange umfassen gemΓ€ss der Definition in der Verordnung nicht nur die (finanziellen) Auswirkungen des Klimas auf Unternehmen, sondern auch die Auswirkungen der TΓ€tigkeit von Unternehmen auf das Klima (sog. doppelte MaterialitΓ€t bzw. Wesentlichkeit). Wenn der Bundesrat eine Berichterstattung auf der Basis TCFD genΓΌgen lΓ€sst, so steht das in einem Widerspruch zur Definition.

ESG-Rechtsentwicklung bleibt dynamisch

Die Rechtsentwicklung, insbesondere in der EU, ist im Bereich ESG hΓΆchst dynamisch. Die Schweiz wird unter Druck kommen, EU-Regelungen autonom nachzuvollziehen. FΓΌr die Unternehmen ist daher Weitblick gefragt, um kΓΌnftig kostspielige Anpassung der Berichterstattungssysteme zu vermeiden. Es empfiehlt sich, die fΓΌr die Berichterstattung aufzuarbeitenden Daten und KPI auf der Basis des GRI Standards, der die doppelte MaterialitΓ€t berΓΌcksichtig, vorzunehmen. Vom Gesetzgeber sind prinzipienbasierte Vorgaben erwΓΌnscht, damit die Unternehmen auf internationale Standards flexibel reagieren kΓΆnnen.
Von der Berichterstattungspflicht befreit sind in der Schweiz Unternehmen, die von einem Unternehmen kontrolliert werden, das einen gleichwertigen Bericht nach auslΓ€ndischem Recht erstellen muss. So werden Doppelspurigkeiten vermieden. Diese Regel kennen jedoch nur wenige auslΓ€ndische Rechtsordnungen. Der Bundesrat sollte darauf hinwirken, dass die gegenseitige Anerkennung von Berichten zum internationalen Standard wird.

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Die Schweiz ist auf Kurs. Der Bundesrat sollte an internationalen Standards festhalten, aber den Unternehmen bei der Wahl der Standards mΓΆglichst viel FlexibilitΓ€t lassen.

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