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Keine Einigung mit Krankenversicherern

Physioswiss drückt bei Neufestlegung der Leistungspreise aufs Tempo

Physioswiss hat das Festsetzungsverfahren gegenüber den Einkaufsgemeinschaften der Krankenversicherer eingeleitet.

SCHWEIZ BERN PHYSIOZENTRUM PHYSIOTHERAPIE
Physioswiss und die Einkaufsgemeinschaften der Krankenversicherer erzielen keine Einigung über einen angemessenen Preis für physiotherapeutische Leistungen. Keystone

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Der Schweizer Physiotherapie Verband Physioswiss hat per 17. November 2025 das Festsetzungsverfahren gegenüber den Einkaufsgemeinschaften der Krankenversicherer tarifsuisse, HSK (Helsana, Sanitas, KPT) und CSS eingeleitet. Der Grund dafür ist, dass die beiden Seiten sich nicht auf einen angemessenen Preis für physiotherapeutische Leistungen einigen konnten.
Deshalb wird nun in allen 26 Kantonen pro Einkaufsgemeinschaft ein Verfahren zur Festlegung eines angemessenen Taxpunktwerts im Rahmen des KVG eröffnet. Die Kantonsregierungen werden dazu aufgefordert, die Festsetzungsgesuche zu prüfen und einen angemessenen Preis festzusetzen.

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