Das erste Risiko besteht darin, dass einige Vorsorgeeinrichtungen, insbesondere solche mit komplexen Strukturen, ihrer finanziellen Stabilität nicht die notwendige Priorität einräumen. Das zweite betrifft die Art und Weise, wie die Vorsorgeeinrichtung ihre Verträge verwaltet, vor allem im Hinblick auf marktübliche Bedingungen der mit Dritten vereinbarten Leistungen. Das dritte Risiko liegt in der Aus- und Weiterbildung der Stiftungsräte. Das oberste Organ muss über die notwendigen Fach- und Führungskenntnisse verfügen, um die finanzielle Situation seiner Vorsorgeeinrichtung kritisch zu beurteilen und diese kompetent zu führen. Das vierte Risiko, das wir im Aufsichtssystem identifiziert haben, betrifft die Zusammenarbeit der Vorsorgeeinrichtungen mit Brokern, die im Markt sehr präsent sind.