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Interview

«Die EVV hätte Schutz versprochen, aber nicht garantiert»

Ein Totalschaden und trotzdem keine Entschädigung? Dieses Risiko hätte die Eventualverpflichtung laut SVV nicht beseitigt. Der Verband fordert nun, die Erdbebenvorsorge über bestehende Versicherungsmodelle zu stärken.

Andrea Hohendahl

Jean-Philippe Moser leitet das Ressort Versicherungsbranchen des SchweizerischenVersicherungsverbandes SVV.
Jean-Philippe Moser leitet das Ressort Versicherungsbranchen des SchweizerischenVersicherungsverbandes SVV.zVg

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Herr Moser, warum wäre die Erdbeben-Eventualverpflichtung EVV schlechter gewesen als der Status quo, bei dem rund vier Fünftel der Gebäudewerte in der Schweiz nicht gegen Erdbeben versichert sind?
Die Eventualverpflichtung bei Erdbeben verfolgte das legitime Ziel, den Schutz vor den finanziellen Folgen eines schweren Erdbebens zu verbessern. Aus Sicht der Versicherungswirtschaft wäre dieses Ziel jedoch nicht erreicht worden. Im Gegenteil: Die EVV hätte bestehende privatwirtschaftliche Lösungen teilweise verdrängt und somit die Möglichkeit geschwächt, Erdbebenrisiken über internationale Rückversicherungsmärkte zu streuen. Anstatt einen Teil der finanziellen Folgen über die globalen Rückversicherungsmärkte zu tragen, wäre mehr Risiko in der Schweiz verblieben.
Eine weitere Herausforderung wäre der Zeitpunkt der Finanzierung gewesen. Bei einer Versicherung bezahlt man die Prämie vor dem Ereignis, bei der EVV wäre die Zahlung nach der Katastrophe fällig geworden – dann, wenn Haushalte und Wirtschaft ohnehin unter Druck stehen würden. Die Schweiz wäre somit nicht widerstandsfähiger, sondern verletzlicher geworden. Das macht volkswirtschaftlich keinen Sinn.
Gleichzeitig hätte die EVV keine garantierte Leistung für den individuellen Schaden vorgesehen. Es hätte also sein können, dass jemand einen schweren Schaden erleidet, aber keine Entschädigung erhält, etwa weil die definierte Ereignisschwelle des Modells nicht erreicht wird. Im Extremfall hätte man einen Totalschaden und eine Grundbuchschuld. Gerade in dünn besiedelten Regionen wäre ein solches Szenario für viele Eigentümer eine reale Gefahr gewesen.

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Hinzu kommt: Erdbebenrisiken sind versicherbar, und es bestehen genügend Versicherungs- und Rückversicherungskapazitäten, um dieses Risiko weitgehend privatwirtschaftlich zu tragen. Die Durchdringung steigt seit Jahren stetig und eigenverantwortlich. Der Staat sollte primär dann eingreifen, wenn ein Marktversagen vorliegt. Ein solches ist beim Erdbebenrisiko jedoch nicht auszumachen, wie auch die Universität St. Gallen in einer Studie zu Erdbeben und Versicherungslösungen festhält.
Was entgegnen Sie den Befürwortern, die argumentieren, die EVV hätte praktisch alle Gebäude auf einen Schlag erfasst und wäre laut einem Bericht des Erdbebendienstes erst noch günstiger gewesen als private Versicherungen?
Zunächst ist es wichtig, keine Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Eine private Versicherung bietet vertraglich geregelten Schutz, der sich am individuellen Schaden orientiert. Versicherte wissen vor einem Ereignis, welche Leistungen sie im Schadensfall erhalten. Sie bietet Vorsorge: Man zahlt Prämien, um später garantierte Leistungen zu erhalten.
Die Eventualverpflichtung Erdbeben hätte eine völlig andere Logik verfolgt. Ihre Auslösung wäre von einem akademischen Modellwert abhängig gewesen. Eine garantierte Leistung hätte es keine gegeben, sie wäre unabhängig vom individuellen Schaden gewesen. Beim schweren Erdbeben in der Türkei im Jahr 2023 lag die erste Schätzung des Marktschadens um mehr als den Faktor zwei neben dem später festgestellten Schaden. Für die Betroffenen wäre deshalb über längere Zeit unklar geblieben, ob die EVV überhaupt greift und in welchem Umfang letztlich Leistungen fliessen. Dazu kommt, dass auch eine EVV eine Obergrenze gehabt hätte.

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Auch beim Kostenvergleich greift die Betrachtung zu kurz. Die erwähnte Studie der Universität St. Gallen kommt zum Schluss, dass im EVV-Modell wesentliche Transaktions- und Umsetzungskosten sowie insgesamt rund 25 Prozent der tatsächlichen Kosten nicht berücksichtigt wurden. Diese Mehrkosten müssten entweder von der Allgemeinheit, also auch von Nicht-Gebäudeeigentümern, getragen werden, was wiederum sozialpolitisch fragwürdig wäre – oder sie würden die für Entschädigungen verfügbaren Mittel schmälern.
Kosten wären zudem bereits bei der Umsetzung entstanden. Die Eventualverpflichtung hätte grundbuchlich abgesichert werden müssen, was einen entsprechenden administrativen Aufwand verursacht hätte, wenn man an die Millionen existierender Grundbucheinträge denkt.
Weshalb hat Sie auch der Kompromissvorschlag der Nationalratskommission (UREK-N) mit einer Ereignisschwelle von rund 6 Milliarden Franken nicht überzeugt?
Weil die Ereignisschwelle nichts am Grundproblem geändert hätte: Ein Haus kann vollständig zerstört sein, ohne dass die EVV ausgelöst wird. Entscheidend wäre das Ausmass des Gesamtereignisses gewesen, nicht die individuelle Schadenhöhe.
Das ist besonders für dünn besiedelte Regionen problematisch. Bei vergleichbarer Stärke eines Bebens können dort weniger Gebäudewerte betroffen sein als in einem Ballungsraum. Die Schwelle wird deshalb unter Umständen nicht erreicht, obwohl einzelne Eigentümer vor dem Ruin stehen. Umgekehrt müssten diese Eigentümer bei einem Ereignis oberhalb der Schwelle andernorts mitzahlen. Die Schwelle hätte somit festgelegt, wann das System greift. Sie hätte aber weder die Deckungslücken beseitigt noch die internationale Risikoteilung gestärkt.

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Die Definition dessen, was ein schweres Erdbeben ist, hätte zudem so oder so spätestens auf Gesetzesebene bestimmt werden müssen. Die Ereignisschwelle war somit keine Neuerung, sondern eine vorgezogene Umsetzung des Gesetzes auf Verfassungsebene.
An den grundlegenden Schwächen des EVV-Systems hätte die Schwelle nichts verändert. Im Gegenteil: Die Diskussion um die Ereignisschwelle hat eine zentrale Schwäche der EVV exemplarisch aufgezeigt.
Wie viel Eigeninteresse steckt in der Ablehnung des SVV, dem Kritiker vorwerfen, er habe weniger die Hauseigentümer geschützt als den Markt für private Erdbebendeckungen?
Entscheidend ist doch, welche Lösung die Resilienz der Schweiz am besten stärkt. Eine Lösung, die im Katastrophenfall weniger Mittel aus den internationalen Risikomärkten mobilisiert und gleichzeitig weniger effizient ist, stärkt die Resilienz jedenfalls nicht. Genau darin lag eine zentrale Schwäche der EVV.
Dass der SVV die Perspektive der Versicherungswirtschaft einbringt, ist selbstverständlich. Entscheidend sind aber die Argumente: Welche Lösung bringt im Katastrophenfall zusätzliches Kapital in die Schweiz, schafft verlässliche Ansprüche für Betroffene und belastet die Volkswirtschaft möglichst wenig? An diesen Kriterien sollte sich jedes Modell messen lassen.

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Unsere Kritik richtete sich nicht gegen das Ziel einer besseren Erdbebenabsicherung, sondern gegen das konkrete Instrument. Die EVV hätte die finanzielle Widerstandsfähigkeit der Schweiz geschwächt, statt sie zu stärken.
Warum liegt die Durchdringung in den GUSTAVO-Kantonen bei über 35 Prozent und im Wallis bei über 50 Prozent, während die Kantone mit Gebäudeversicherungsmonopol deutlich zurückliegen?
Die Unterschiede sind bemerkenswert. Ihre Ursachen lassen sich aber nicht abschliessend belegen. Im Wallis dürfte das erhöhte Erdbebenrisiko eine Rolle spielen: Wer die Gefahr stärker wahrnimmt, setzt sich eher mit der Absicherung auseinander.
Spannend ist zudem die Frage, ob in den Nichtmonopolkantonen die grössere Eigenverantwortung eine Rolle spielt. Wer seine Gebäudeversicherung selbst wählt und Angebote vergleicht, kommt regelmässiger mit Gebäudeversicherungsfragen in Berührung und lässt sich möglicherweise auch häufiger dazu beraten. Denkbar ist, dass dadurch auch das Bewusstsein für weitere Risiken an Gebäude und Fahrhabe höher ist.
Umgekehrt könnte eine kantonale Gebäudeversicherung teilweise als umfassender Schutz gegen Naturgefahren wahrgenommen werden. Das würde erklären, weshalb zusätzliche Deckungen weniger Beachtung finden. Beides sind plausible Erklärungsansätze, jedoch keine gesicherten Befunde.

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Könnten Erst- und Rückversicherer bei deutlich höherer Durchdringung ein 500-jährliches Beben mit einem Schaden von 30 bis 40 Milliarden Franken zu tragbaren Prämien und ohne prohibitive Selbstbehalte decken?
Am internationalen Markt werden für gut diversifizierbare Risiken wie Erdbeben weitaus grössere Beträge abgesichert. Erdbeben gehören weltweit zu den Risiken, die gut diversifizierbar sind und die Kriterien der Versicherbarkeit erfüllen. Für gut diversifizierbare Naturgefahren stehen auch für sehr grosse Schadenereignisse erhebliche Kapazitäten zur Verfügung.
Natürlich lässt sich eine deutlich höhere Versicherungsdurchdringung nicht von heute auf morgen erreichen. Klar ist jedoch, dass je grösser die Risikogemeinschaft wird, desto breiter lässt sich das Risiko verteilen und desto effizienter kann Versicherungsschutz bereitgestellt werden.
Wie passt die vom SVV ins Spiel gebrachte Aufnahme von Erdbeben als zehntes Risiko in die Elementarschadenversicherung, faktisch ein Obligatorium, zu Ihrem Lob für den «marktwirtschaftlichen Weg» des Parlaments?
Ins Spiel gebracht haben wir gar nichts. Wir haben immer gesagt, dass der Status Quo besser sei als die Einführung einer EVV. Wenn es politisch und gesellschaftlich jedoch erwünscht ist, sich besser gegen Erdbeben abzusichern, erscheint es sinnvoll, sich an bewährten Modellen zu orientieren. Mit der Feuer- und Elementarschadenversicherung verfügt die Schweiz bereits heute über etablierte Ansätze, an die auch im Falle von Erdbeben angeknüpft werden könnte.

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Dabei geht es nicht einmal nur um ein allgemeines Obligatorium, sondern auch um die Frage, wie Risiken effizient organisiert werden können. Natürlich hilft eine breite Abdeckung und macht es effizienter für den Einzelnen. Aber gerade bei der Feuerversicherung, an die man sich anlehnen könnte, kennt die Schweiz kein nationales Obligatorium. Jeder Kanton entscheidet selbst, ob die Versicherung obligatorisch ist.
Im Elementarschadenbereich arbeitet man mit sorgfältig austarierten Layern, einem Pool und Rückversicherungen. Für neun Elementarschäden funktioniert das gut, aber Erdbeben ist als zehnte Gefahr nicht dabei. Die Schweiz kennt bei anderen Grossrisiken auch partnerschaftliche Lösungen zwischen Staat und Privatwirtschaft, so zum Beispiel den Nuklearpool. Es gibt also bereits bewährte Ansätze, auf denen man aufbauen könnte.
Mit welchen konkreten Schritten und Partnern will der SVV erreichen, dass eine bessere Erdbebendeckung politisch eine Chance hat, nachdem ein Obligatorium im Parlament mehrfach gescheitert ist?
Der unmittelbarste Schritt ist, mehr Eigentümer für das Risiko und die bestehenden Versicherungsmöglichkeiten zu sensibilisieren. Die Durchdringung ist auf 21 Prozent der versicherbaren Gebäudewerte gestiegen. Das zeigt, dass die freiwillige Vorsorge wächst. Es zeigt aber auch, wie viel noch zu tun bleibt.

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Wer würde den Wiederaufbau der unversicherten Gebäude bezahlen, wenn morgen ein schweres Beben die Region Basel erschüttert?
Am klarsten ist die Situation für versicherte Eigentümerinnen und Eigentümer: Sie können sich auf eine vertraglich definierte, auf ihre individuelle Situation abgestimmte Leistung verlassen. Ohne Versicherung müssen sie den Wiederaufbau grundsätzlich selbst finanzieren. Bei einem schweren Erdbeben kann das viele überfordern. Die heutige Deckungslücke bleibt deshalb ein Problem.
Bei einer solchen Katastrophe wäre selbstredend auch der Staat gefordert. Welche Unterstützung er leisten würde, ist jedoch unklar. Auf eine vollständige Übernahme privater Schäden darf sich niemand verlassen. Auch die EVV hätte keine vollständige Sicherheit geboten, ob und in welchem Umfang Leistungen ausgelöst worden wären. Staatliche Hilfe nach dem Ereignis ersetzt keine verlässliche individuelle Vorsorge.
Klar ist aber eines: Je mehr Gebäude versichert sind, desto mehr vertraglich gesicherte Mittel stehen für den Wiederaufbau bereit. Über die Rückversicherung kommt zudem Kapital aus dem Ausland in die Schweiz. Das entlastet Eigentümer, Wirtschaft und öffentliche Hand und kommt der Volkswirtschaft zugute. Dieser bewährte Mechanismus hätte durch die EVV teilweise verdrängt werden können. Es ist deshalb legitim, zu fragen, ob die Schweiz selbst im Katastrophenfall mit einer Eventualverpflichtung tatsächlich besser gefahren wäre. Bei näherer Betrachtung bestehen daran erhebliche Zweifel.

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Die Ablehnung der EVV hat die Deckungslücke nicht geschlossen. Jetzt gilt es, die Erdbebenvorsorge weiter zu stärken. Wohneigentum ist eine Investition, die sich bereits heute privatwirtschaftlich gut versichern lässt. Wenn politisch tatsächlich eine breitere Lösung gewünscht ist, sollten wir an den bewährten Versicherungsmodellen der Schweiz anknüpfen.
Nun gilt es, die Deckungslücke zu schliessen und die Erdbebenvorsorge weiter zu stärken. Die Instrumente dafür sind vorhanden. Jetzt müssen wir sie noch konsequenter nutzen.

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