«Privatversicherer sind keine Bewilligungs- oder Kontrollbehörden»
Die Brandkatastrophe von Crans-Montana wirft Fragen zu Deckungslücken auf. Der Direktor des Schweizerischen Versicherungsverbands (SVV), Urs Arbter, äussert sich im Gespräch mit HZ Insurance zu Haftungsfragen und Konsequenzen für die Versicherungsbranche.
Andrea Hohendahl
SVV-Direktor Urs Arbter: «Für Schadenersatzansprüche, die über bestehende Versicherungssummen hinausgehen, haben haftpflichtige Personen oder Institutionen einzustehen.» SVV
Herr Arbter, wie schätzen Sie das traurige Ereignis von Crans-Montana aus Sicht der Versicherungswirtschaft ein, verglichen mit anderen Katastrophen?
Die Brandkatastrophe von Crans-Montana ist auch für die Schweizer Versicherungswirtschaft ein aussergewöhnliches Ereignis. Die Bilanz von vierzig Todesopfern, die meisten von ihnen junge Menschen, und von über hundert zum Teil Schwerverletzten ist erschütternd. Aus versicherungstechnischer Sicht lässt sich festhalten, dass die Schweiz über ein funktionierendes Sozialversicherungssystem verfügt.