Die Freizügigkeit wurde einmal als das «hässliche Entlein der Vorsorge» bezeichnet. Ärgert Sie das?
Nein, das Freizügigkeitsgesetz wurde dafür geschaffen, einen Wechsel zwischen zwei Vorsorgeeinrichtungen zu überbrücken, und diesen Zweck erfüllen die Freizügigkeitsstiftungen sehr gut. Zudem unterstützen Freizügigkeitsstiftungen die Flexibilität im Berufsleben. Der einzige Kritikpunkt ist der, dass das Kapital nicht als Rente bezogen werden kann. Personen, die auf eine Rente angewiesen sind, haben dadurch einen Nachteil und müssen sich mit Lösungen von privaten Versicherern helfen.