Das Angebot sei jedoch an verschiedene Bedingungen geknüpft, wie etwa die gesicherte Übertragung oder Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an die neue Spitalbetreiberin. Wenn diese Bedingungen erfüllt werden könnten, dann wäre ein Verkauf möglich. Dies würde dann auch für die Gläubiger zu einem besseren Ergebnis führen, heisst es weiter. Die mit der Interessentin geführten Verhandlungen dauerten derzeit noch an.
Die Sachwalter haben daher beim Nachlassgericht um eine letztmalige Verlängerung der Nachlassstundung um sechs Monate ersucht. Das Gericht kam dem Antrag nach und erteilte einen Aufschub bis zum 19. Dezember 2026. Dies gebe dem Spital «die Möglichkeit, um das Angebot und dessen Bedingungen weiter zu prüfen», heiss es.