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Special Vorsorge

Pensumsreduktion ohne Einbussen

Teilzeitarbeit schafft Freiräume, kann aber langfristige Folgen für die berufliche Vorsorge haben.

Christian Fuchs

Mehr Zeit für die Familie verändert die Beiträge an die Pensionskasse.
Mehr Zeit für die Familie verändert die Beiträge an die Pensionskasse.Image Source

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Erwerbsbiografien verlaufen heute vielfältiger als vor einigen Jahrzehnten. Familienphasen, Weiterbildungen, die Pflege von Angehörigen oder der Wunsch nach einer anderen Aufteilung von Beruf und Privatleben sind Gründe, das Arbeitspensum vorübergehend oder dauerhaft zu reduzieren.
Aus Sicht der beruflichen Vorsorge lohnt es sich, diesen Entscheid genauer anzuschauen. Denn weniger Lohn bedeutet in der Regel auch weniger versicherten Lohn und damit tiefere Sparbeiträge in die Pensionskasse. Über Jahre können so spürbare Unterschiede beim Altersguthaben entstehen. Tiefere Risikobeiträge reduzieren zudem die finanzielle Absicherung bei Invalidität oder Tod.
Logik des Koordinationsabzugs
Eine wichtige Rolle spielt dabei der Koordinationsabzug. Gemäss den gesetzlichen Minimalleistungen wird in der Pensionskasse nicht der gesamte Jahreslohn versichert. Der Koordinationsabzug berücksichtigt, dass ein Teil des Einkommens bereits über die erste Säule, die AHV, abgesichert ist.
Über den Autoren
Christian Fuchs ist Leiter Vorsorge und stellvertretender Geschäftsführer bei der unabhängigen Sammelstiftung Profond.
Der Koordinationsabzug beträgt aktuell 26'460 Franken. Bei Vollzeit fällt dieser Abzug im Verhältnis zum Einkommen weniger stark ins Gewicht als bei Teilzeit. Wird unabhängig vom Beschäftigungsgrad der volle Koordinationsabzug angewendet, kann bei Teilzeit ein vergleichsweise kleiner Teil des Lohnes versichert sein. Entsprechend geringer fallen auch die Spar- und Risikobeiträge aus. Pensionskassen können jedoch über das gesetzliche Minimum hinausgehen. Wie stark sich Teilzeit­arbeit tatsächlich auf die ­Vorsorge auswirkt, hängt somit von den Regelungen der Pensionskasse und dem Vorsorgeplan des Arbeitgebers ab. Arbeitgeber können im Vorsorgeplan etwa den Koordina­tionsabzug dem Beschäftigungsgrad anpassen oder ganz ­darauf verzichten.

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Dokumente genau prüfen
Vor einer geplanten Pensumsreduktion lohnt sich deshalb ein Blick in den persönlichen Vorsorgeausweis, in den Vorsorgeplan des Arbeitgebers und das Vorsorgereglement der Pensionskasse. Nicht allein der ­Beschäftigungsgrad entscheidet ­darüber, wie gut jemand im Alter ­abgesichert ist, sondern auch die konkrete Ausgestaltung der beruf­lichen Vorsorge.
Das betrifft nicht nur die Altersleistungen. Je nach Vorsorgeplan können sich Veränderungen des ­versicherten Lohnes auch auf die Leistungen bei Invalidität oder Tod auswirken. Wer sein Pensum reduziert, sollte sich deshalb auch fragen, wie sich der Risikoschutz verändert.
Gut zu wissen
26'460 Franken beträgt der gesetzliche Koordinationsabzug. Er führt dazu, dass bei kleineren Pensen prozentual deutlich weniger Lohn versichert ist.
Lücken gezielt vermeiden
Wer beispielsweise für einige Monate eine Weiterbildung absolviert oder nach der Geburt eines Kindes vorübergehend weniger arbeitet, möchte möglicherweise nicht gleichzeitig seine bisherige Vorsorge reduzieren. Hier können moderne Versicherungslösungen helfen, bei denen Versicherte, die ihren Beschäftigungsgrad vorübergehend ­reduzieren, ihre Versicherung unter gewissen Voraussetzungen weiterführen können. Die Weiterführung kann sowohl das Sparen als auch die Risiken Invalidität und Tod ­umfassen. Dadurch werden die Spar- und Risikobeiträge weiterhin auf dem bisherigen Niveau geleistet und der bisherige Risikoschutz kann erhalten bleiben. Eine zeitlich begrenzte Teilzeitphase muss so nicht automatisch eine entsprechende Lücke in der beruflichen Vorsorge hinterlassen.

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Zu beachten ist allerdings die ­Finanzierung. Grundsätzlich trägt die versicherte Person die zusätz­lichen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge, die auf der Differenz zwischen dem neuen und dem bisherigen massgebenden Jahreslohn anfallen. Der Arbeitgeber kann sich freiwillig daran beteiligen oder die zusätzlichen Beiträge vollständig übernehmen. Wer eine vorüber­gehende Pensumsreduktion plant, sollte deshalb frühzeitig mit dem Arbeitgeber sprechen und die ­Möglichkeiten der Pensionskasse prüfen. Personen, für die eine ­solche Lösung nicht infrage kommt, können prüfen, ob Einkäufe die Lücke bei der Altersvorsorge schliessen können.
Flexibel arbeiten, sicher vorsorgen
Flexible Erwerbsmodelle gehören heute zum Berufsleben. Die berufliche Vorsorge sollte deshalb nicht erst kurz vor der Pensionierung zum Thema werden. Ausschlaggebend ist, die Auswirkungen beruflicher Entscheidungen früh zu kennen. Ein teilzeitfreundlich gestalteter Vorsorgeplan und Möglichkeiten zur ­Weiterversicherung können dazu beitragen, dass mehr Flexibilität im Erwerbsleben nicht zwangsläufig mit langfristigen Einbussen bei der Vorsorge bezahlt werden muss.
Dieser Beitrag ist Teil des am 24. September 2026 erschienenen HZ-Insurance-Print-Specials «Vorsorge».

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