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Unfallversicherungsgesetz

Unfallversicherung wird für Selbstständige leichter zugänglich

Der Bundesrat senkt die Eintrittsschwelle für die freiwillige Unfallversicherung, um einer grösseren Zahl von Selbstständigerwerbenden diesen Versicherungsschutz zu ermöglichen.

Um die Unfallversicherung für Selbständige leichter zugänglich zu machen, senkt der Bundesrat die Eintrittsschwelle auf 30 Prozent des Höchstbetrags des versicherten Verdienstes.
Um die Unfallversicherung für Selbständige leichter zugänglich zu machen, senkt der Bundesrat die Eintrittsschwelle auf 30 Prozent des Höchstbetrags des versicherten Verdienstes.Tellco

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Die Landesregierung hat eine entsprechende Revision der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) verabschiedet und deren Inkrafttreten auf den 1. Januar 2027 angesetzt.
In der Schweiz sind alle Arbeitnehmenden gemäss den Bestimmungen des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) obligatorisch versichert. Selbstständigerwerbende können sich freiwillig versichern. In der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) ist jedoch eine Eintrittsschwelle festgelegt: 66'690 Franken pro Jahr (bzw. 45 % des Höchstbetrags des versicherten Verdienstes). Ein Grossteil der Selbstständigerwerbenden schliesst keine Versicherung gemäss UVG ab, weil ihr Verdienst unter der genannten Eintrittsschwelle liegt. Davon betroffen sind besonders die Berufsgruppen mit den tiefsten Einkommen und Frauen, die oft Teilzeit arbeiten.

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