In der Schweiz sind alle Arbeitnehmenden gemäss den Bestimmungen des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) obligatorisch versichert. Selbstständigerwerbende können sich freiwillig versichern. In der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) ist jedoch eine Eintrittsschwelle festgelegt: 66'690 Franken pro Jahr (bzw. 45 % des Höchstbetrags des versicherten Verdienstes). Ein Grossteil der Selbstständigerwerbenden schliesst keine Versicherung gemäss UVG ab, weil ihr Verdienst unter der genannten Eintrittsschwelle liegt. Davon betroffen sind besonders die Berufsgruppen mit den tiefsten Einkommen und Frauen, die oft Teilzeit arbeiten.