Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden sind gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) obligatorisch gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Wer mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet, ist auch gegen Freizeitunfälle versichert. Ebenfalls obligatorisch gegen Berufs- und Freizeitunfälle versichert sind stellensuchende Personen und Personen in IV-Massnahmen.