Bei solchen Leistungen werde nicht die tatsächlich benötigte Zeit verrechnet, sondern eine im Tarif hinterlegte durchschnittliche Dauer, sagte Luchsinger in dem am Montag publizierten Interview. Diese sogenannten Minutagen stammten teilweise aus den 1990er-Jahren und seien nie überprüft worden. Dadurch könnten Fachspezialisten mehr abrechnen, als gerechtfertigt wäre.
Als Beispiel nannte Luchsinger eine Ultraschalluntersuchung des Herzens, für die 55 Minuten hinterlegt seien. Gemäss der US-Gesellschaft für Echokardiografie dürfe eine komplexe Untersuchung 45 Minuten dauern und eine Routineuntersuchung 30 Minuten.