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AHV-Finanzierung

13. AHV-Rente: Keine Beteiligung der Kantone und Gemeinden

Die Kantone und Gemeinden müssen sich nicht an der Finanzierung der 13. AHV-Rente beteiligen.

Hannes Germann, Präsident der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats.
Hannes Germann, Präsident der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats. Keystone

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Der Ständerat hat am Mittwoch eine entsprechende Motion des Nationalrats stillschweigend verworfen. Die Idee war, die durch die Auszahlung dieser 13. Rente generierten zusätzlichen Steuereinnahmen zu nutzen.
Die Auszahlung der 13. AHV-Rente verursacht erhebliche Kosten für den Bund. Gleichzeitig führt eine Erhöhung des steuerbaren Einkommens der Bezüger zu zusätzlichen Steuereinnahmen für die Kantone und Gemeinden, ohne dass diese sich an der Finanzierung der 13. Rente beteiligen müssen, so die Einschätzung der Grossräte.

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