Gesundheitsfachpersonen sollen neu verpflichtet werden, Verschreibungen ausschliesslich elektronisch vorzunehmen. Das gilt sowohl für Rezepte als auch für Medikationspläne. Damit soll das Risiko falscher Medikamentenabgaben reduziert werden. Zudem soll der Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Gesundheitsakteuren verbessert werden. Die Patientin oder der Patient soll jedoch bei Bedarf einen Ausdruck des elektronischen Medikationsplans verlangen können. (awp/hzi/ps)