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Obligatorische Krankenkasse

Keine Krankenversicherung für ausländische Inhaftierte

Inhaftierte, die keinen Wohnsitz in der Schweiz haben, sollen künftig nicht mehr obligatorisch krankenversichert sein. Wie bereits der Ständerat teilt auch die zuständige Kommission des Nationalrats diese Auffassung.

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Gesundheitskosten von ausländischen Inhaftierten sollen weiterhin aus den Kantonssteuern finanziert werden: SGK-Präsidentin Regine Sauter. Keystone

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Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK) ist auf einen Gesetzesentwurf, der eine entsprechende Änderung vorsieht, nicht eingetreten. Der Beschluss fiel mit 16 Ja-Stimmen bei 0 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Bestätigt der Nationalrat diesen Beschluss, wird die obligatorische Krankenversicherung für Inhaftierte ohne Wohnsitz in der Schweiz abgeschafft.
Im Jahr 2023 war ein Drittel aller inhaftierten Personen in der Schweiz nicht versichert, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft. Gemäss der Verfassung und völkerrechtlichen Verträgen sei die Schweiz dafür verantwortlich, für die Gesundheit von Inhaftierten zu sorgen, unabhängig von ihrem Wohnsitz, erklärte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider. Die medizinische Versorgung solle der Behandlung von Personen in Freiheit entsprechen.

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