Der Entwurf, über den am 14. Juni im Tessin abgestimmt wird, sieht die Einführung einer obligatorischen kantonalen Versicherung vor, die die Kosten für die zahnärztliche Grundversorgung abdecken soll. Diese Versicherung würde durch einen zusätzlichen Beitrag von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert und durch einen Beitrag des Kantons ergänzt.
Heute erstattet das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Zahnbehandlungen nur in besonderen Fällen. Die Kantone würden die Kosten für Prophylaxe und Zahnbehandlungen für die wirtschaftlich am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen direkt übernehmen. Insgesamt würden jedoch mehr als 90% der Kosten zu Lasten der Patienten bleiben.