Bundesrat erhöht den Mindestzins für Vorsorgeguthaben
Guthaben bei den Pensionskassen werden ab dem kommenden Jahr deutlich höher verzinst als heute. Der Bundesrat hat den Mindestzinssatz auf Vorsorgeguthaben ab 2027 um 0,75 Prozentpunkte auf 2,0 Prozent erhöht.
Gemäss Bundesrat erlaubt die solide Lage finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen eine deutliche Anhebung des Mindestzinssatzes. Adobe Stock
Die BVG-Kommission hatte zuvor einer Erhöhung auf 1,75% empfohlen, die Sozialpartner Sätze zwischen 1,25 und 3%.
Der Mindestzinssatz richtet sich nach der Renditeentwicklung von Bundesanleihen, Aktien, Obligationen und Immobilien. Die Gesamtentwicklung war sowohl 2025 als auch 2026 positiv, wie die Regierung am Mittwoch in einer Medienmitteilung mitteilte.