Die Vergütung von ambulant und im Pflegeheim erbrachten Pflegeleistungen setzt sich neben dem Beitrag der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aus einem Beitrag der Versicherten und der Restfinanzierung durch die Kantone oder Gemeinden zusammen. Bei Pflegeleistungen, die im Rahmen der spezialisierten Palliativpflege (Palliative Care) erbracht werden, ist diese Vergütung nicht immer angemessen. Das ist einer der Befunde aus einem Bericht des Bundesrats im vergangenen Jahr.
Die Vergütung der Pflegeleistungen der Palliative Care dürfte sich mit der ab 2032 vorgesehenen Umsetzung der einheitlichen Finanzierung verbessern. Ab dann werden Pflegeleistungen, zu denen auch die spezialisierte Palliativpflege gehört, auf der Grundlage von neu vereinbarten Tarifen vergütet. Für die Übergangszeit bis 2032 hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, den Beitrag der OKP für Pflegeleistungen der spezialisierten Palliative Care zu erhöhen. Das EDI hat nun die entsprechende Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) verabschiedet, die am 1. Januar 2027 in Kraft tritt.