In der Differenzbereinigung schloss sich der Nationalrat am Montag ohne Gegenantrag dem Ständerat an. Dieser hatte bei der Beratung des Geschäfts in der Frühjahrssession zusätzliche Absicherungen gegen Missbrauch in die Vorlage der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats eingebaut. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.
Konkret geht es bei der Gesetzesänderung um Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung. Den Anstoss zur Neuerung hatte Andri Silberschmidt (FDP/ZH) mit einer parlamentarischen Initiative gegeben. Er störte sich insbesondere daran, dass Betroffene zwar in die Arbeitslosenversicherung einzahlen müssten, jedoch erst Leistungen erhielten, wenn sie sich völlig vom jeweiligen Unternehmen gelöst hätten. Es gehe darum, eine seit langem bestehende Ungleichbehandlung zu beseitigen, sagte Kris Vietze (FDP/TG) namens ihrer Fraktion. Die Corona-Krise habe gezeigt, dass es bei der sozialen Absicherung von Selbstständigen und im eigenen Unternehmen angestellten Personen Lücken gebe, argumentierten auch Mattea Meyer (SP/ZH) und Benjamin Roduit (Mitte/VS).