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Schlechtes Zeugnis

Finanzkontrolle rügt Aufsicht bei Arzneimittel-Vergünstigungen

Arztpraxen, Spitäler und Apotheken geben Vorteile beim Einkauf von Medikamenten trotz gesetzlicher Verpflichtung nicht immer an Krankenkassen und Patienten weiter.

Ärztinnen, Apotheker und Spital-Leitungen geben nur einen Teil ihrer Rabatte weiter.
Ärztinnen, Apotheker und Spital-Leitungen geben nur einen Teil ihrer Rabatte weiter.Keystone

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Arztpraxen, Spitäler und Apotheken müssen ihnen gewährte Vergünstigungen beim Kauf von Arzneimitteln von Gesetzes wegen grundsätzlich an die Krankenkassen weiterreichen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) stellt den Akteuren und dem Bund in einem Prüfbericht vom Mittwoch ein schlechtes Zeugnis aus. Sie fordert Verbesserungen.
2024 hätten Leistungserbringer geldwerte Vorteile von 743 Millionen Franken erhalten - acht Prozent des Medikamentenumsatzes, schätzt die EFK. Bei rund der Hälfte des Betrages geht sie davon aus, dass Vorteile teilweise pflichtwidrig einbehalten wurden oder aber nicht angemessen waren. 88 Millionen Franken seien weitergegeben worden.

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