Die Vergütung von im Vergleich zur Schweiz günstigeren Medizinprodukten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum hatte das Parlament mit einer Motion verlangt. Der Bundesrat schlägt nun vor, das Krankenversicherungsgesetz (KVG) entsprechend zu ändern. Die teilweise niedrigeren Preise im Ausland könnten die Kosten dämpfen und den Wettbewerb fördern, argumentiert er.
Derzeit werden Mittel und Gegenstände, die eine in der Schweiz versicherte Person privat im Ausland erwirbt, grundsätzlich nicht von den Krankenkassen vergütet. Grund dafür ist das sogenannte Territorialitätsprinzip. Damit können die Versicherten nur in Ausnahmefällen vom manchmal günstigeren Angebot im Ausland profitieren.