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Änderung des KVG

Kauf von Medizinprodukten im Ausland soll vergütet werden können

Wer im europäischen Ausland günstig Stützstrümpfe, Verbandsmaterial oder Blutzuckerteststreifen privat beschafft, soll diese Kosten künftig von der Krankenkasse vergütet bekommen.

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In Zukunft sollen die Krankenkassen verpflichtet sein, die Kosten für im Ausland eingekaufte medizinische Mittel und Gegenstände wie Blutzuckerteststreifen zu übernehmen. Keystone

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Die Vergütung von im Vergleich zur Schweiz günstigeren Medizinprodukten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum hatte das Parlament mit einer Motion verlangt. Der Bundesrat schlägt nun vor, das Krankenversicherungsgesetz (KVG) entsprechend zu ändern. Die teilweise niedrigeren Preise im Ausland könnten die Kosten dämpfen und den Wettbewerb fördern, argumentiert er.
Derzeit werden Mittel und Gegenstände, die eine in der Schweiz versicherte Person privat im Ausland erwirbt, grundsätzlich nicht von den Krankenkassen vergütet. Grund dafür ist das sogenannte Territorialitätsprinzip. Damit können die Versicherten nur in Ausnahmefällen vom manchmal günstigeren Angebot im Ausland profitieren.

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