Bei Verlust des Arbeitsplatzes erhält eine arbeitslose Person in der Schweiz je nach familiärer Situation 70 bis 80 % ihres früheren Einkommens, je nachdem, ob unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden sind oder nicht.
Falls diese Person während der Arbeitslosigkeit erkrankt, erhält sie ihre Leistungen noch 30 Tage lang (oder insgesamt 44 Taggelder). Danach erhält sie ohne private Kranken- und Erwerbsausfallversicherung keine Leistungen mehr.