Im Namen der Kommission räumte Nicolas Kolly (SVP/FR) ein, dass bei aussergewöhnlichen Naturereignissen eine finanzielle Unterstützung des Bundes für die betroffenen Gemeinden und Kantone notwendig sein kann. Der Erdrutsch in Blatten im Jahr 2025 oder die Unwetter von 2024 haben gezeigt, dass Katastrophen von aussergewöhnlichem Ausmass eine erhebliche finanzielle Belastung für die betroffenen Kantone darstellen können.
Er fügte jedoch hinzu, dass diese Ereignisse gezeigt hätten, dass der Bund bereits im Rahmen seiner derzeitigen Zuständigkeiten Unterstützung leisten könne. Die Verantwortung für das Naturkatastrophenmanagement liege grundsätzlich bei den Kantonen. Eine gesetzlich geregelte Beteiligung des Bundes könnte zu einer Änderung dieser Zuständigkeitsverteilung führen.