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Homöopathie bleibt Kassenleistung

Homöopathie wird weiterhin von der Grundversicherung vergütet

Die Homöopathie soll wie vier andere komplementärmedizinische Disziplinen im Leistungskatalog der Grundversicherung bleiben. Dies entschied das EDI nach Prüfung eines Antrags, der eine Neubewertung forderte.

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Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten für Homöopathie weiter. Pixabay

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Man trage damit dem Volksentscheid aus dem Jahre 2009 Rechnung, schreibt das BAG auf seiner Website. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt damit weiter die Kosten der ärztlichen Leistungen der Akupunktur, anthroposophischen Medizin, Arzneimitteltherapie der Traditionellen Chinesischen Medizin, klassischen Homöopathie und Phytotherapie.

Marginaler Kostenanteil

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