Die Grundversicherung übernimmt weiterhin zahlreiche Leistungen, deren Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht zufriedenstellend ist. Dies führe zu unnötigen Kosten, mangelnder Wirksamkeit und mehr Bürokratie, erklärt die Kommission in ihrem Text.
Um diese Lücken zu schliessen, fordert sie insbesondere, dass die Kostenübernahme für neue, umstrittene oder nicht allgemein anerkannte Leistungen erst dann möglich ist, wenn deren Wirksamkeit durch etablierte wissenschaftliche Methoden hinreichend nachgewiesen wurde. Der Wirksamkeitsnachweis muss massgebend sein und nicht das Fehlen eines Nachweises der Unwirksamkeit.