Im Dezember 2025 stellte die GDK den Dreiphasenplan vor, den sie an einer Plenarversammlung verabschiedet hatte. Ziel des Plans ist, eine stärkere Konzentration bei spezialisierten Spitalleistungen zu erreichen. Hintergrund sind verschiedene Vorstösse im Bundesparlament.
In einer ersten Phase gibt die GDK ihren Angaben zufolge eine Analyse zum heutigen und eine Prognose zum künftigen Bedarf in Auftrag. Bis circa 2029 wollen die Kantone danach gemeinsam festlegen, welche Behandlungen und Eingriffe im Spital zur Grundversorgung gehören und welche zur Spezialversorgung zählen.