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Krankenkassen

Neuerungen und Änderungen im Juli

In der Schweiz treten am 1. Juli verschiedene Neuerungen in Kraft, die Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Krankenkassen haben.

DEUTSCHLAND DEPRESSION
Ab dem 1. Juli werden digitale Gesundheitsanwendungen zur Behandlung von Depressionen von der Grundversicherung übernommen. Keystone

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Der Bundesrat hat die Regeln für die Krankenkassen per 1. Juli angepasst. Künftig dürfen Versicherer ihre Kunden gezielt über kostengünstigere Leistungen informieren. Zudem gehen Prämien-Rückzahlungen neu teils an die Kantone. Die neuen Bestimmungen erlauben es den Versicherern beispielsweise, eine versicherte Person auf ein Generikum anstelle eines teureren Originalpräparats hinzuweisen. Ziel der Massnahme ist die Dämpfung der Gesundheitskosten. Eine weitere Änderung betrifft den Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen. Erhielt eine Person ihre Prämien vollständig von der öffentlichen Hand, floss eine allfällige Rückerstattung bisher trotzdem an sie. Neu geht dieses Geld direkt an den zuständigen Kanton.
Ab dem 1. Juli werden digitale Gesundheitsanwendungen zur Behandlung von Depressionen von der Grundversicherung übernommen. Die Kostenübernahme gilt für ärztlich verschriebene Apps bei leichten bis mittelschweren depressiven Störungen. Die digitalen Angebote zur kognitiven Verhaltenstherapie können eine laufende Psychotherapie ergänzen. Sie lassen sich auch als Überbrückung einsetzen, bis ein regulärer Therapieplatz verfügbar ist. Ebenfalls abgedeckt sind wiederkehrende depressive Störungen.

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