Abo
Special Pensionskassen

Zweite Säule: Wer ist am Steuer?

Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen entwickeln sich schneller als ihr rechtlicher Rahmen: Grauzonen sind daher absehbar.

Francis Bouvier

Senior man driving convertible car at sunrise
Gute Fahrt? Die Frage bleibt offen, wer unsere Altersvorsorge wirklich lenkt. Getty Images

Werbung

Sammelstiftungen werden im Gesetz nicht als eigenständiger Rechtstyp definiert, sind jedoch nicht mehr wegzudenken: Über 90 Prozent der Unternehmen und rund die Hälfte aller BVG-Versicherten sind einer Sammelstiftung angeschlossen. Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) wurde für unternehmenseigene Pensionskassen verfasst und trägt der Entstehung neuer Arten von Vorsorgeeinrichtungen bis heute nicht explizit Rechnung.
Es definiert weder, was eine Sammel- oder eine Gemeinschaftsstiftung ist, noch legt es Regeln für deren Governance fest. Diese Gesetzeslücke wird in den jüngsten Debatten über die Weiterentwicklung des BVG ausge­blendet, obwohl sie im Hinblick auf die langfristige Steuerung der zweiten Säule relevant ist. Bis anhin drehen sich die Diskussionen vor allem um Umwandlungssatz, Rendite und Kosten.
Ăśber den Autoren
Francis Bouvier ist Leiter Berufliche Vorsorge bei der Banque Cantonale Vaudoise (BCV).
Logische Konzentration
Jahr für Jahr nimmt die Zahl der Vorsorge­einrichtungen ab. Gemäss dem letzten Jahresbericht der Oberaufsichtskommission Be­rufliche Vorsorge (OAK BV) ist die Zahl der Ein­richtungen zwischen 2024 und 2025 von 1'237 auf 1'175 (minus 5 Prozent) gesunken, während die Zahl der Rentenbezüger und aktiven Versicherten um 2 beziehungsweise 1 Prozent gestiegen ist. Bestimmte Sammelstiftungen zählen mittlerweile Tausende von Arbeitgebern und Hunderttausende von Versicherten, für die sie Vorsorgeguthaben in der Höhe von mehreren Dutzend Mil­li­arden Franken verwalten.

Partner-Inhalte

Dieser Konzentrationsprozess ist angesichts des immer komplexeren regulatorischen, finanziellen und sicherheitstechnischen Umfelds ­unvermeidlich, geht jedoch nicht mit einer Neuregelung der Governance einher. Die Welt der Vorsorge versteht sich nach wie vor als fragmentiertes System, das sich am Modell der unternehmenseigenen Pensionskassen der 1980er-Jahre orientiert. Der gesetzliche Rahmen der Vorsorgeeinrichtungen ist nicht ausreichend geregelt, was problematisch ist.
Hintergrund
90 Prozent der Unternehmen sind heute einer Sammelstiftung angeschlossen – obwohl das Gesetz diesen Rechtstyp bis heute nicht explizit regelt.
Tatsächlich geht das Gesetz implizit davon aus, dass die verschiedenen Stakeholder in puncto Governance gleichgerichtete Interessen verfolgen. Dies mag auf unternehmenseigene Pensionskassen zutreffen, kaum jedoch auf Sammelstiftungen. Zu viele Akteure mit verschiedenen Interessen sind hier an der Wertschöpfung beteiligt: Gründer, Ver­sicherer, Verwalter, Vertriebspartner, Beauftragte, Mit­glieder aus höchst unterschiedlichen Branchen und so weiter.
Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen ­unterscheiden sich in ihrer Organisation und Funktionsweise deutlich von den unternehmenseigenen Pensionskassen. Man denke an die Repräsentativität auf Führungsebene. Die Parität zwischen Arbeitnehmern und Arbeit­gebern ist – da gesetzlich vorgeschrieben – zwar gegeben, aber die Stiftungsratsmitglieder werden in jeder Einrichtung nach anderen Regeln bestellt. Oft ist nur eine winzige Minderheit der angeschlossenen Unternehmen auf Entscheidungsebene vertreten. Die anderen sind – ob freiwillig oder nicht – kaum in die Abläufe der Stiftung eingebunden.

Werbung

Das System zeichnet sich heute durch ­äusserst effiziente Vorsorgeeinrichtungen aus. Deren Eigeninteressen stimmen jedoch möglicherweise nicht mit den Interessen der Endbegünstigten überein. Angesichts der ungenügend regulierten Governance birgt die Distanz zwischen Führungsspitze und Mitgliedern somit nicht zu unterschätzende Risiken.
Potenzielle Risiken
Das Risiko, dass ein allzu komplexes Vorsorgesystem zu einem Desinteresse in der Bevölkerung führt, ist real. Davon zeugen auch die jüngsten Abstimmungen. Darüber hinaus besteht aber das Risiko, dass die Governance im Bereich der beruflichen Vorsorge von verschiedensten Interessengruppen vereinnahmt wird, sei es auf kommerzieller, technischer, finan­zieller oder informativer Ebene.
Dies könnte sich beispielsweise in übertriebenen Wachstumsbestrebungen, einem übermässigen Einfluss der Techniker oder einer allzu grossen Abhängigkeit von der Beratung durch Dritte äussern. Zwar gibt es den Stiftungsrat, ein paritätisches Gremium, dessen Mitglieder persönlich haften. Doch dieser sieht sich mittlerweile mit immer komplexeren Entscheidungen konfrontiert, die oft nicht ohne Spezialisten ge­troffen werden können. Eine wichtige Rolle spielen auch die Aufsichtsbehörden wie die OAK BV. Diese gab jüngst unmissverständlich an die Sammelstiftungen gerichtete Empfehlungen ab. Diese Richtlinien sind wegweisend, aber nicht verpflichtend.

Werbung

Über Themen rund um die finanzielle Sta­bilität der zweiten Säule wurde bereits viel diskutiert. Wäre es nicht an der Zeit, uns nun näher mit deren Funktionsweise beziehungsweise mit der Frage zu befassen, wer dieses ausgereifte System wirklich steuert?
Dieser Beitrag ist Teil des am 02. Juli 2026 erschienenen HZ-Insurance-Print-Specials «Pensionskassen».

Werbung