Abo
Special Pensionskassen

Zweite SΓ€ule: Wer ist am Steuer?

Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen entwickeln sich schneller als ihr rechtlicher Rahmen: Grauzonen sind daher absehbar.

Francis Bouvier

Gute Fahrt? Die Frage bleibt offen, wer unsere Altersvorsorge wirklich lenkt.
Gute Fahrt? Die Frage bleibt offen, wer unsere Altersvorsorge wirklich lenkt.Getty Images

Werbung

Sammelstiftungen werden im Gesetz nicht als eigenstÀndiger Rechtstyp definiert, sind jedoch nicht mehr wegzudenken: Über 90 Prozent der Unternehmen und rund die HÀlfte aller BVG-Versicherten sind einer Sammelstiftung angeschlossen. Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) wurde für unternehmenseigene Pensionskassen verfasst und trÀgt der Entstehung neuer Arten von Vorsorgeeinrichtungen bis heute nicht explizit Rechnung.
Es definiert weder, was eine Sammel- oder eine Gemeinschaftsstiftung ist, noch legt es Regeln fΓΌr deren Governance fest. Diese GesetzeslΓΌcke wird in den jΓΌngsten Debatten ΓΌber die Weiterentwicklung des BVG ausgeΒ­blendet, obwohl sie im Hinblick auf die langfristige Steuerung der zweiten SΓ€ule relevant ist. Bis anhin drehen sich die Diskussionen vor allem um Umwandlungssatz, Rendite und Kosten.
Über den Autoren
Francis Bouvier ist Leiter Berufliche Vorsorge bei der Banque Cantonale Vaudoise (BCV).
Logische Konzentration
Jahr fΓΌr Jahr nimmt die Zahl der VorsorgeΒ­einrichtungen ab. GemΓ€ss dem letzten Jahresbericht der Oberaufsichtskommission BeΒ­rufliche Vorsorge (OAK BV) ist die Zahl der EinΒ­richtungen zwischen 2024 und 2025 von 1'237 auf 1'175 (minus 5 Prozent) gesunken, wΓ€hrend die Zahl der RentenbezΓΌger und aktiven Versicherten um 2 beziehungsweise 1 Prozent gestiegen ist. Bestimmte Sammelstiftungen zΓ€hlen mittlerweile Tausende von Arbeitgebern und Hunderttausende von Versicherten, fΓΌr die sie Vorsorgeguthaben in der HΓΆhe von mehreren Dutzend MilΒ­liΒ­arden Franken verwalten.

Partner-Inhalte

Dieser Konzentrationsprozess ist angesichts des immer komplexeren regulatorischen, finanziellen und sicherheitstechnischen Umfelds Β­unvermeidlich, geht jedoch nicht mit einer Neuregelung der Governance einher. Die Welt der Vorsorge versteht sich nach wie vor als fragmentiertes System, das sich am Modell der unternehmenseigenen Pensionskassen der 1980er-Jahre orientiert. Der gesetzliche Rahmen der Vorsorgeeinrichtungen ist nicht ausreichend geregelt, was problematisch ist.
Hintergrund
90 Prozent der Unternehmen sind heute einer Sammelstiftung angeschlossen – obwohl das Gesetz diesen Rechtstyp bis heute nicht explizit regelt.
TatsΓ€chlich geht das Gesetz implizit davon aus, dass die verschiedenen Stakeholder in puncto Governance gleichgerichtete Interessen verfolgen. Dies mag auf unternehmenseigene Pensionskassen zutreffen, kaum jedoch auf Sammelstiftungen. Zu viele Akteure mit verschiedenen Interessen sind hier an der WertschΓΆpfung beteiligt: GrΓΌnder, VerΒ­sicherer, Verwalter, Vertriebspartner, Beauftragte, MitΒ­glieder aus hΓΆchst unterschiedlichen Branchen und so weiter.
Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen Β­unterscheiden sich in ihrer Organisation und Funktionsweise deutlich von den unternehmenseigenen Pensionskassen. Man denke an die ReprΓ€sentativitΓ€t auf FΓΌhrungsebene. Die ParitΓ€t zwischen Arbeitnehmern und ArbeitΒ­gebern ist – da gesetzlich vorgeschrieben – zwar gegeben, aber die Stiftungsratsmitglieder werden in jeder Einrichtung nach anderen Regeln bestellt. Oft ist nur eine winzige Minderheit der angeschlossenen Unternehmen auf Entscheidungsebene vertreten. Die anderen sind – ob freiwillig oder nicht – kaum in die AblΓ€ufe der Stiftung eingebunden.

Werbung

Das System zeichnet sich heute durch Β­Γ€usserst effiziente Vorsorgeeinrichtungen aus. Deren Eigeninteressen stimmen jedoch mΓΆglicherweise nicht mit den Interessen der EndbegΓΌnstigten ΓΌberein. Angesichts der ungenΓΌgend regulierten Governance birgt die Distanz zwischen FΓΌhrungsspitze und Mitgliedern somit nicht zu unterschΓ€tzende Risiken.
Potenzielle Risiken
Das Risiko, dass ein allzu komplexes Vorsorgesystem zu einem Desinteresse in der BevΓΆlkerung fΓΌhrt, ist real. Davon zeugen auch die jΓΌngsten Abstimmungen. DarΓΌber hinaus besteht aber das Risiko, dass die Governance im Bereich der beruflichen Vorsorge von verschiedensten Interessengruppen vereinnahmt wird, sei es auf kommerzieller, technischer, finanΒ­zieller oder informativer Ebene.
Dies kΓΆnnte sich beispielsweise in ΓΌbertriebenen Wachstumsbestrebungen, einem ΓΌbermΓ€ssigen Einfluss der Techniker oder einer allzu grossen AbhΓ€ngigkeit von der Beratung durch Dritte Γ€ussern. Zwar gibt es den Stiftungsrat, ein paritΓ€tisches Gremium, dessen Mitglieder persΓΆnlich haften. Doch dieser sieht sich mittlerweile mit immer komplexeren Entscheidungen konfrontiert, die oft nicht ohne Spezialisten geΒ­troffen werden kΓΆnnen. Eine wichtige Rolle spielen auch die AufsichtsbehΓΆrden wie die OAK BV. Diese gab jΓΌngst unmissverstΓ€ndlich an die Sammelstiftungen gerichtete Empfehlungen ab. Diese Richtlinien sind wegweisend, aber nicht verpflichtend.

Werbung

Über Themen rund um die finanzielle Sta­bilitÀt der zweiten SÀule wurde bereits viel diskutiert. WÀre es nicht an der Zeit, uns nun nÀher mit deren Funktionsweise beziehungsweise mit der Frage zu befassen, wer dieses ausgereifte System wirklich steuert?
Dieser Beitrag ist Teil des am 02. Juli 2026 erschienenen HZ-Insurance-Print-Specials Β«PensionskassenΒ».

Werbung