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Auch eine Ereignisschwelle macht die EVV nicht verlässlicher

Die Umweltkommission des Nationalrats hat die Vorlage zur Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben knapp gutgeheissen. Der Versicherungsverband SVV lehnt sie trotz präzisierter Ereignisschwelle ab und empfiehlt Nichteintreten.

«Auch mit einer Ereignisschwelle führt die EVV eher zu zusätzlichen Unsicherheiten, statt dass sie eine praktikable Lösung bietet»: Geschäftsführer des Schweizer Elementarschadenpools und Fachverantwortlicher Rückversicherung im SVV.
«Auch mit einer Ereignisschwelle führt die EVV eher zu zusätzlichen Unsicherheiten, statt dass sie eine praktikable Lösung bietet»: Geschäftsführer des Schweizer Elementarschadenpools und Fachverantwortlicher Rückversicherung im SVV. SVV

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Eine im Voraus festgelegte Ereignisschwelle behebt die grundlegenden Mängel der Eventualverpflichtung Erdbeben nicht. Die EVV bleibt eine nachträgliche staatliche Abgabe, die keine individuelle Versicherungsleistung garantiert, private Lösungen schwächt und falsche Anreize setzt. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV empfiehlt dem Parlament deshalb weiterhin, nicht auf die Vorlage einzutreten, wie der Verband am Mittwoch mitteilte.
Am 1. September 2026 hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) die Vorlage «Einführung einer Kompetenz des Bundes im Bereich der Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben (EVV)» (24.095) mit 13 zu 12 Stimmen angenommen und die Ausgestaltung der Ereignisschwelle präzisiert. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV bedauert diesen Entscheid.

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