Dabei soll die Absicherung gegen Erdbebenschäden, wie sie alle hundert Jahre zu erwarten sind, in der individuellen Verantwortung liegen. Erst bei einem noch schwereren Ereignis soll der Bund alle Immobilieneigentümer verpflichten können, einen beschränkten finanziellen Beitrag zur Bewältigung zu leisten.
Mit 13 zu 12 Stimmen hat sich die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) für dieses Konzept ausgesprochen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Diese Art der Erdbebenvorsorge kombiniere private und staatliche Ansätze.