Ältere Personen oder Menschen mit Behinderungen, die zeitweise im Heim oder Spital und zu Hause leben, haben ebenfalls Anspruch auf Ergänzungsleistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause. Die Leistungen werden als anteilsmässige Pauschale ausbezahlt, die sich nach der tatsächlich zu Hause verbrachten Zeit richtet. Der Bundesrat hat die Verordnung zu den Einzelheiten der Leistungsberechnung verabschiedet und deren Inkrafttreten auf den 1. Januar 2028 festgelegt.
Die vom Parlament im Juni 2025 verabschiedeten neuen Bestimmungen des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (ELG) ermöglichen die Finanzierung von Hilfe und Betreuung zu Hause über die Ergänzungsleistungen. Dazu zählen Haushaltshilfe, Mahlzeitenlieferungen sowie Begleit- und Fahrdienste. Die Leistungen ermöglichen es älteren Personen oder Menschen mit Behinderungen, so lange wie möglich selbstbestimmt zu wohnen und den Verbleib im eigenen Zuhause zu fördern.