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Hilfe und Betreuung zu Hause

Vergütung von Leistungen für Hilfe und Betreuung für zeitweise zu Hause lebende Personen

Ab 2028 werden Hilfe und Betreuung zu Hause über EL gezielter unterstützt. Der Bundesrat hat geregelt, wie die Pauschalen bei zeitweisen Heim- oder Spitalaufenthalten berechnet werden.

Ältere Personen oder Menschen mit Behinderungen sollen so lange wie möglich selbstbestimmt zu Hause wohnen können.
Ältere Personen oder Menschen mit Behinderungen sollen so lange wie möglich selbstbestimmt zu Hause wohnen können.Adobe Stock

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Ältere Personen oder Menschen mit Behinderungen, die zeitweise im Heim oder Spital und zu Hause leben, haben ebenfalls Anspruch auf Ergänzungsleistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause. Die Leistungen werden als anteilsmässige Pauschale ausbezahlt, die sich nach der tatsächlich zu Hause verbrachten Zeit richtet. Der Bundesrat hat die Verordnung zu den Einzelheiten der Leistungsberechnung verabschiedet und deren Inkrafttreten auf den 1. Januar 2028 festgelegt.
Die vom Parlament im Juni 2025 verabschiedeten neuen Bestimmungen des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (ELG) ermöglichen die Finanzierung von Hilfe und Betreuung zu Hause über die Ergänzungsleistungen. Dazu zählen Haushaltshilfe, Mahlzeitenlieferungen sowie Begleit- und Fahrdienste. Die Leistungen ermöglichen es älteren Personen oder Menschen mit Behinderungen, so lange wie möglich selbstbestimmt zu wohnen und den Verbleib im eigenen Zuhause zu fördern.

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